07.06.2023 - 9.13 Kiez-Schwimmbad Nord verbindlich in die Planung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag in folgender neuen Fassung sowie geändertem Begründungstext bzgl. Reihenfolge und Ergänzungen zuzustimmen:

 

Die Stadt Potsdam bekennt sich verbindlich zur Notwendigkeit des Baus einer weiteren Schwimmhalle im Potsdamer Norden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Finanzierung des Kiez-Schwimmbads Nord verbindlich in die Haushaltsplanung aufzunehmen, beginnend spätestens ab 2027 mit den notwendigen Planungskosten und dann ab Planreife des betreffenden Bebauungsplans mit der Umsetzung. Mögliche Fördergelder sind dabei kontinuierlich auszuloten und einzubeziehen.

 

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt im Potsdamer Norden ein entsprechend für den Bau eines Kiez-Schwimmbads Nord geeignetes und genehmigungsfähiges Grundstück für ein Hallenbad (min. fünf 25m-Bahnen und Lehrbecken) zu identifizieren, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.

 

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt den Bebauungsplan Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz - Uferpark“ hinsichtlich der Realisierbarkeit eines kommunalen Strandbades weiter zu verfolgen, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen. Sollte diese Fläche nicht realisierbar sein, so ist alternativ in Krampnitz oder unmittelbarer Umgebung eine Fläche für ein Freibad zu identifizieren, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung sind bis Ende des 2. Quartals 2023 verbindliche Aussagen zu geeigneten Flächen für das Kiezbad sowie ein Strand- oder Freibad zu präsentieren. Im Anschluss daran ist dem Ausschuss für Bildung und Sport halbjährlich über den Fortschritt inkl. des weiteren Zeitplans zu berichten.

 

 

geänderter Begründungstext:

Änderungen ab:

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Nach fachlicher Einschätzung der Bäderlandschaft Potsdam und dem Fachbereich Bildung, Jugend und Sport wird der konkrete Bedarf für ein neues Schwimmbad mittelfristig gesehen, um ernsthaften Nutzungskonflikten rechtzeitig entgegenwirken zu können.“

 

In der SVV vom 07.12.2022 wurde in Beantwortung der Einzelanfrage 22/SVV/1169 von Frau Lange zum Sachstand klar, dass ein klarer Finanzierungsauftrag fehlt.

 

In der Mitteilungsvorlage 20/SVV/0563 zum beschlossenen Antrag 19/SVV/1383 „Fläche für das Kiez-Schwimmbad Nord sichern“ wurde deutlich gemacht, dass in Krampnitz eine Fläche für das dringend notwendige Kiezbad Nord bau- und eigentumsrechtlich gesichert werden kann und soll. Fortschritte sind seitdem jedoch keine erkennbar, trotz des eindeutigen SVV-Beschlusses. Im Zuge der Ausschussberatung im SBWL im Februar 2023 wurde zudem bekannt, dass diese Fläche wegen des LSGs nicht für ein Kiezbad infrage kommt und daher erneut die Standortfrage gestellt werden muss, die 2019 bereits Krampnitz als Vorzugsvariante ergab. Im besten Fall läge die Alternativfläche für das Kiezbad trotzdem in Krampnitz, wenn auch nicht im Uferbereich des Sees - das würde der verkehrsgünstigste Standort und würde mit einem Frei-/Strandbad auch (personelle) Synergieeffekte mit sich bringen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag in der neuen Fassung aus dem Ausschuss für Bildung  und Sport einschließlich einer Änderung im 2. Absatz sowie einer Terminanpassung und Streichung im 5. Absatz wie folgt zuzustimmen:

 

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Die Finanzierung der notwendigen Planungskosten des Kiez-Schwimmbads Nord wird in die Mittelfristplanung aufgenommen. Mit dem Ende der ersten Ausbaustufe Krampnitz soll die Umsetzung realisiert werden, wobei mit der dafür notwendigen Planung rechtzeitig davor zu beginnen ist. gliche Fördergelder sind dabei kontinuierlich auszuloten und einzubeziehen.

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Der Stadtverordnetenversammlung sind bis Ende des 23. Quartals 2023 verbindliche Aussagen zum geeigneten Flächen für das Kiezbad sowie Planungsstand eines Strand- oder Freibades zu präsentieren. Im Anschluss daran ist dem Ausschuss für Bildung und Sport halbjährlich über den Fortschritt inkl. des weiteren Zeitplans zu berichten.

 

Die Ausschüsse für Klima, Umwelt und Mobilität sowie Finanzen und der Hauptausschuss empfehlen der Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag in der Fassung des Ausschusses r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Ergänzungen zur neuen Fassung des Ausschusses für Bildung und Sport werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so ergänzte neue Fassung des Antrags zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadt Potsdam bekennt sich verbindlich zur Notwendigkeit des Baus einer weiteren Schwimmhalle im Potsdamer Norden.

 

Die Finanzierung der notwendigen Planungskosten des Kiez-Schwimmbads Nord wird in die Mittelfristplanung aufgenommen. Mit dem Ende der ersten Ausbaustufe Krampnitz soll die Umsetzung realisiert werden, wobei mit der dafür notwendigen Planung rechtzeitig davor zu beginnen ist. gliche Fördergelder sind dabei kontinuierlich auszuloten und einzubeziehen.

 

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt im Potsdamer Norden ein entsprechend für den Bau eines Kiez-Schwimmbads Nord geeignetes und genehmigungsfähiges Grundstück für ein Hallenbad (min. fünf 25m-Bahnen und Lehrbecken) zu identifizieren, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.

 

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt den Bebauungsplan Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz - Uferpark“ hinsichtlich der Realisierbarkeit eines kommunalen Strandbades weiter zu verfolgen, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen. Sollte diese Fläche nicht realisierbar sein, so ist alternativ in Krampnitz oder unmittelbarer Umgebung eine Fläche für ein Freibad zu identifizieren, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung sind bis Ende des 3. Quartals 2023 verbindliche Aussagen zum Planungsstand eines Strand- oder Freibad zu präsentieren. Im Anschluss daran ist dem Ausschuss für Bildung und Sport halbjährlich über den Fortschritt inkl. des weiteren Zeitplans zu berichten.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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