07.06.2023 - 6.5 Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätsc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und r Klima, Umwelt und Mobilität empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“ entschieden (gemäß Anlagen 3, 4A und 4B).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" wird zugestimmt (siehe Anlage 7).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 und 6).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" (19/17) entschieden (gemäß Anlagen 8, 9A und 9B).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" (19/17) sowie die Änderung des Landschaftsplans werden beschlossen, die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung (19/17) wird gebilligt (siehe Anlagen 10 und 11).

 

 

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Anlagen