07.06.2023 - 6.6 Bebauungsplan Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes undr Bildung und Sport empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 „Pappelallee/Reiherweg“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen