07.06.2023 - 6.11 Richtlinie zur Ausgestaltung der Kindertagespfl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Richtlinie zur Ausgestaltung der Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Potsdam (RL Kindertagespflege) inklusive Anlage 1 tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Die Richtlinie vom 01.01.2021 tritt mit Inkrafttreten der o. g. Richtlinie außer Kraft.

 

  1. Der Fachbereich Bildung, Jugend und Sport wird beauftragt, die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen regelmäßig unter Beachtung der bundes- und landesweiten Entwicklungen zu überprüfen. Bei der fortlaufenden Weiterentwicklung der Ausgestaltung der Kindertagespflege in der LHP sind insbesondere die geplanten Gesetzesänderungen für die Kindertagespflege auf Landesebene zu berücksichtigen. 

 

  1. Der Fachbereich Bildung, Jugend und Sport wird beauftragt, modellhaft weiterführend mit den freien Trägern zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Qualität zu kooperieren.
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12857&TOLFDNR=154527&selfaction=print