06.09.2023 - 6.3 Fortschreibung Prioritätenliste naturschutzrech...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 06.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- abgelehnt
Nach Rücküberweisung aus der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2023, empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, den Antrag in der ursprünglichen Fassung vom 19.10.2022 sowie der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität in einer neuen Fassung des Antragstellers vom 13.12.2022 abzulehnen.
Der Antrag in der neuen Fassung vom 13.12.2022 wird namens der Fraktion DIE aNDERE vom Stadtverordneten Dr. Bauer eingebracht. Im Weiteren beantragt er folgende Änderungen:
- Im ersten Absatz streichen: bei der Anwendung der Baumschutzordnung
- Nach der Aufzählung streichen: “der Prioritäten”
- Im Vorletzten Absatz ändern zu “nächster Haushaltsentwurf”
- Terminstellung auf April 2024
Darüber hinaus beantragt er die namentliche Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein stadtweites Kataster für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erstellen oder erstellen zu lassen. Die ins Kataster aufgenommenen Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und den damit verbundenen städtebaulichen Verträgen und bei der Festsetzung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus anderen Rechtsbereichen prioritär beauflagt und bearbeitet werden.
Das Kataster soll die Projekte nach den herausragenden Qualitäten differenzieren. Zu diesen gehören unter anderem
1. die Herstellung naturnaher Landschaften und Biotope
2. die Verbesserung und Erhöhung der Biodiversität
3. die Entsiegelung von Flächen
4. die Renaturierung ehemals gewerblich genutzter Flächen
5. die Erhöhung der Niederschlagsmenge, die versickert oder aufgefangen und genutzt wird.
Bei der Erstellung werden die anerkannten Naturschutzverbände eingebunden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Kosten im nächsten Haushaltsentwurf 2023/24 einzustellen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im April 2024 über den Sachstand zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
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157,4 kB
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63,8 kB
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Anlagen
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1
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485,4 kB
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