06.09.2023 - 9.6 Neubesetzung des Kuratoriums der Hans Otto Thea...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Aufsichtsrat des Kuratoriums der Hans Otto Theater GmbH wird entsprechend § 41 Abs. 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKverf) neu besetzt.
 

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Abstimmungsergebnis:

mit 41 Ja-Stimmen angenommen.