06.09.2023 - 2.9 Künstliche Intelligenz im Rathaus

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Frage wird vom Dezernent für Zentrale Verwaltung, Herrn Jetschmanegg, beantwortet.

 

Der Vorsitzende, Herr Heuer, stellt gemäß § 13 Abs. 2, S. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung nach der Beantwortung der Frage 2.09 das Ende der Fragestunde fest.

 

Gemäß § 15 Nr. 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung sind die nicht erledigten Anfragen zu den Tagesordnungspunkten 2.10 bis 2.22 durch den Oberbürgermeister binnen einer Woche in Textform zu beantworten.