04.10.2023 - 6.2 Flächennutzungsplan-Änderung "Golm Nord" (28/22...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung der Nr. 2 im Beschlusstext, in Bezug auf die Neufassung der Anlage „Strukturkonzept“ zuzustimmen:

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  1. Planerische Grundlage für die Flächennutzungsplan-Änderung ist der vorliegende Rahmenplan Golm 2040 (siehe Anlage 4). das geänderte städtebauliche Konzept (s. Anlage „Strukturkonzept August 2023“).

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Die Ausschüsse für Klima, Umwelt und Mobilität und für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfehlen, der Vorlage mit der vom Ortsbeirat Golm empfohlenen Änderung zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die von den Ausschüssen für Klima, Umwelt und Mobilität und für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung „Golm Nord“ (28/22) ist nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB durchzuführen – Aufstellungsbeschluss (gemäß Anlagen 2 und 3)
  2. Planerische Grundlage für die Flächennutzungsplan-Änderung ist das geänderte städtebauliche Konzept (s. Anlage „Strukturkonzept August 2023“).
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
  4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage