04.10.2023 - 7.11 Teilhabe betroffener Gemarkungen beim Ausbau de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ortsbeiräte Groß Glienicke, Uetz-Paaren, Fahrland, Neu Fahrland, Eiche und Golm empfehlen, dem Antrag zuzustimmen. Der Ortsbeirat Marquardt hat den Antrag zur Kenntnis genommen. Der Ortsbeirat Satzkorn empfiehlt, dem Antrag mit einer Änderung im 1. Absatz des Beschlusstextes wie folgt zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Potsdam nicht nur die Kommune Potsdam insgesamt profitiert (z.B. durch Kommunalabgabe nach § 6 EEG oder Windkraft-Euro), sondern ein Anteil von 1/3 1/2 der zusätzlichen Einnahmen den betroffenen Gemarkungen für öffentliche Anliegen zugute kommt. 

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

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Es ist zu klären, wie die Beteiligung rechtlich und im Einvernehmen mit den jeweiligen Ortsteilen geregelt werden kann.

 

Mit der Vorlage des Haushaltsentwurfes 2025 ist ein Konzept vorzulegen, nach welchem die zu erwartenden Erträge aus Wind- und Solaranlagen nach dem EEG auch den betroffenen Ortsteilen anteilig zugutekommen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im September 2023 Bericht zu erstatten.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Zöller bittet namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Änderung der Terminstellung der Berichterstattung von September 2023 auf März 2024.

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlene Ergänzung einschließlich der geänderten Terminstellung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

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  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Potsdam nicht nur die Kommune Potsdam insgesamt profitiert (z.B. durch Kommunalabgabe nach § 6 EEG oder Windkraft-Euro), sondern ein Anteil von 1/3 der zusätzlichen Einnahmen den betroffenen Gemarkungen für öffentliche Anliegen zugute kommt.
  •  
  • Bei Windenergieanlagen gelten als betroffen die Gemarkungen, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2 500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemarkungen betroffen, erfolgt die Aufteilung des Betrags auf die Gemarkungen anhand ihrer Anteile an der Gesamtfläche des Umkreises.
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  • Bei Freiflächenanlagen gelten als betroffen die Gemarkungen, auf deren Gebiet sich die Freiflächenanlagen befinden.
  •  

Es ist zu klären, wie die Beteiligung rechtlich und im Einvernehmen mit den jeweiligen Ortsteilen geregelt werden kann.

 

Mit der Vorlage des Haushaltsentwurfes 2025 ist ein Konzept vorzulegen, nach welchem die zu erwartenden Erträge aus Wind- und Solaranlagen nach dem EEG auch den betroffenen Ortsteilen anteilig zugutekommen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im März 2024 Bericht zu erstatten.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage