04.10.2023 - 6.7 Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung ü...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Änderungsantrag:

Der folgende Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE, in Bezug auf die Anlage „Stadtordnung“ wird ohne Einbringung zur Abstimmung gestellt:

.

.

§ 2 Straßenmusik und Straßenschauspiel

 

  1. Die Ausübung von akustisch wahrnehmbarer Straßenmusik und Straßenkunst ist werktags (Montag bis Sonnabend) in den Zeiten 10:00 bis 20:00 Uhr und sonntags 10:00 bis 16 Uhr nur unter den folgenden Voraussetzungen zulässig:

 

  1. Nach 30 Minuten Spielzeit soll der Standort an einen mindestens 100 Meter entfernt liegenden Platz verlagert werden.
  2. Bei der Verwendung von elektronischen Verstärkern und lauten Blas- oder Rhythmusinstrumenten darf der Schalldruckpegel 80 Dezibel (A) in einem Umkreis von zehn Metern - ausgehend vom Spielort - nicht überschreiten.
  3. Im Umkreis von 100 Metern zu Friedhöfen und während der Gottesdienstzeiten zu Kirchen ist das Musizieren ohne Erlaubnis nicht gestattet.

 

Auf das Merkblatt für Straßenmusik wird hingewiesen (Anlage 1).

.

.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Ergänzungsantrag:

Der folgende Ergänzungsantrag der Fraktion Mitten in Potsdam, in Bezug auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE, wird ohne Einbringung zur Abstimmung gestellt:

.

.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusätzlich zum „Merkblatt für Straßenmusik“ Hinweisschilder an den Kreuzungsbereichen/Eingängen zur Brandenburger Straße anbringen zu lassen, aus welchen sich die wesentlichen Regelungen zur Straßenmusik und zum Straßenschauspiel (§ 2 der Stadtordnung) ergeben.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Ausschüsse für Bildung und Sport, für Finanzen, für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes, für Gesundheit, Soziales und Inklusion, für Klima, Umwelt und Mobilität sowie der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service haben die Vorlage zur Kenntnis genommen

 

Der Ausschuss für Kultur empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung empfiehlt, der Vorlage einschließlich des Änderungsantrages Fraktion DIE aNDERE vom 20.06.2023 (neue Fassung des § 2 der Stadtordnung) zuzustimmen.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen in der Anlage „Stadtordnung Neufassung“ zuzustimmen:

 

§ 4 Verunreinigungsverbot

(1) Das Baden in Brunnen, Wasserspielen und Becken ist untersagt.

 

 

§ 8 Ordnungswidrigkeiten

  1. entgegen § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 5 in Brunnen, Wasserspielen oder Becken badet

      oder sein mitgeführtes Tier sich dort aufhalten lässt.

 

Die Ortsbeiräte Groß Glienicke und Eiche empfehlen, der Vorlage zuzustimmen. Die Ortsbeiräte Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Fahrland und Neu Fahrland haben die Vorlage zur Kenntnis genommen. Der Ortsbeirat Satzkorn empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen in der Anlage „Stadtordnung Neufassung“ zuzustimmen:

 

§ 2 Straßenmusik und Straßenschauspiel

 

Ruhezeiten sind von 22 Uhr bis 10 Uhr des nächsten Tages. An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen gilt eine Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr. Spielverbot besteht am Karfreitag, am Buß- und Bettag, am Volkstrauertag sowie am Totensonntag. Auf das Merkblatt für Straßenmusik wird hingewiesen (Anlage 1).

 

d) maximal 4 Personen pro Gruppe.

 

Ruhezeiten sind montags bis sonnabends von 19 Uhr bis 9 Uhr des nächsten Tages sowie an Sonn- und Feiertagen.

 

Der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Vorlage mit folgender Änderung in der Anlage „Stadtordnung Neufassung“ zuzustimmen:

.

.

Neue Fassung des

§ 5 Abs. 3 Leinenpflicht

Die Leinenpflicht gilt für Flächen, die gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan dem Wohnen (Wohnbauflächen W 1 dunkelrot) dienen oder vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut sind (W 2 hellrot und W 3 rosa).

Darüber hinaus gilt die Anleinpflicht auf folgenden Uferwegen:

  • An der Havel Breite Straße/Ecke Zeppelinstraße bis Bahnhof Pirschheide
  • An der Vorderkappe von der Speicherstadt bis zur Tornowstraße

.

.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung in der Anlage „Stadtordnung“ wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wir die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt wird:

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung) gemäß Anlage.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12859&TOLFDNR=2001710&selfaction=print