04.10.2023 - 7.40 Potsdamer GARAGENANLAGEN SCHÜTZEN!
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.40
- Zusätze:
- Fraktion Freie Fraktion
- Datum:
- Mi., 04.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Freie FRAKTION
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Neufassung:
Die folgende neue Fassung der Fraktion AfD, wird ohne Einbringung zur Abstimmung gestellt:
- Die Landeshauptstadt Potsdam verzichtet bis zum 31.12.2028 auf ordentliche Kündigungen von Pacht- bzw. Mietverträgen für Garagen aus ihrer Position als Grundstückseigentümer heraus.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam prüft, inwieweit auf Kündigungen von Pacht- bzw. Mietverträgen von Garagen bei denen die Landeshauptstadt Grundstückseigentümer ist, verzichtet werden kann.
- Die Landeshauptstadt Potsdam wird Pächter oder Mieter von Garagen in kommunalem Eigentum rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Jahre vor einer beabsichtigten Kündigung des Pacht- / Mietverhältnisses, über das Ansinnen der Kündigung schriftlich in Kenntnis setzen. Desweiteren ist zu prüfen, inwieweit langfristige, rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden können, um alle bestehenden Garagenstandorte zu sichern.
- Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Kosten für den Rückbau einer vertragsgerecht zurückgegebenen Garage selbst. Der Oberbürgermeister berichtet im Hauptausschuss in Quartal I 2024 von den Fortschritten der Prüfung.
Abstimmung:
Die o.g. neue Fassung wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anschließend wird der Antrag in der vorliegenden Form zur Abstimmung gestellt:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Landeshauptstadt Potsdam verzichtet bis zum 31.12.2028 auf ordentliche Kündigungen von Pacht- bzw. Mietverträgen für Garagen aus ihrer Position als Grundstückseigentümer heraus.
- Die Landeshauptstadt Potsdam wird Pächter oder Mieter von Garagen in kommunalem Eigentum rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Jahre vor einer beabsichtigten Kündigung des Pacht- / Mietverhältnisses, über das Ansinnen der Kündigung schriftlich in Kenntnis setzen.
- Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Kosten für den Rückbau einer vertragsgerecht zurückgegebenen Garage selbst.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,9 kB
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(wie Dokument)
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72,1 kB
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