04.10.2023 - 7.43 Förderung dauerhafter sozial- und gesundheitsfö...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Stadtverordnete Said zieht namens der Fraktion AfD die neue Fassung vom 04.09.2023 zurück.

 

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

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Diese sind aus der Förderliste heraus zu lösen, in eine reguläre institutionelle Förderung und ab dem laufenden Haushalt 2025 abzubildende Förderung zu überführen. Zu berücksichtigen sind dabei die Angebote jener Träger, die entweder bereits länger als 5 Jahre existent sind und sich bewährt haben und/oder deren Basisfinanzierung (Miete, Personalkosten etc.) bisher über die Vergabe von Projektmitteln erfolgte. Mit den betreffenden Trägern sind klar abrechenbare und verbindliche Ziele zu vereinbaren, die dem zuständigen Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen sind. Die frei werdenden Mittel, die für die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für soziale- und gesundheitsfördernde Maßnahmen vorgesehen waren, verbleiben in diesem Topf. Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zur nächsten Sitzung eine Liste der Träger und Projekte vorzulegen, die die mit dem zukünftig zu beschließenden Haushalt 2025 in eine reguläre institutionelle Förderung überführt werden. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, eine überarbeitete Richtlinie zur Förderung innovativer sozial- und gesundheitsfördernder Maßnahmen zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine abschließende Entscheidung über die durch die LHP zu fördernden Projekte im Rahmen der oben genannten Richtlinie erfolgt im Anschluss auf dieser Grundlage.  

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister dazu auf, alle durch die Träger beantragten Projekte im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für sozial- und gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Landeshauptstadt Potsdam dahingehend zu überprüfen, ob es sich bei diesen um langfristig zu fördernde Maßnahmen handelt.

 

Diese sind aus der Förderliste heraus zu lösen, in eine reguläre institutionelle Förderung und ab dem Haushalt 2025 abzubildende Förderung zu überführen. Zu berücksichtigen sind dabei die Angebote jener Träger, die entweder bereits länger als 5 Jahre existent sind und sich bewährt haben und/oder deren Basisfinanzierung (Miete, Personalkosten etc.) bisher über die Vergabe von Projektmitteln erfolgte.

 

Mit den betreffenden Trägern sind klar abrechenbare und verbindliche Ziele zu vereinbaren, die dem zuständigen Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen sind.  Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zur nächsten Sitzung eine Liste der Träger und Projekte vorzulegen, die mit dem zukünftig zu beschließenden Haushalt 2025 in eine reguläre institutionelle Förderung überführt werden.

 

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, eine überarbeitete Richtlinie zur Förderung innovativer sozial- und gesundheitsfördernder Maßnahmen zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage