08.11.2023 - 9.6 Nutzung von Kellern in Nutzungswohnungen

Beschluss:
erledigt
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Der Antrag wird namens der Fraktion DIE aNDERE vom Stadtverordneten Ziems eingebracht sowie die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion beantragt.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Der Stadtverordnete Finken, Fraktion CDU, beantragt, gemäß § 23 Abs. 1 e) der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, die Drucksache als erledigt zu erklären.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Erledigung der DS 23/SVV/1091 wird

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die in Nutzungswohnungen untergebracht werden, auch die dazugehörenden Kellerräume nutzen können.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist über den erreichten Sachstand im Januar 2024 zu unterrichten.

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Anlagen zur Vorlage