06.12.2023 - 7.3 Uferweg am Griebnitzsee: weiteres Vorgehen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Entsprechend den beschlossenen Änderungen in der Tagesordnung wird dieser Antrag gemeinsam mit der DS 23/SVV/1281 behandelt.

 

Gemäß § 22 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) erklären der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion CDU und die Stadtverordnete Dr. Rünger, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stadtverordnete Wietschel, Fraktion Freie FRAKTION ihre/seine Befangenheit und nehmen an der Beratung und Abstimmung dieser Vorlage nicht teil.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Dr. Walter Raffauf, Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins „Griebnitzsee für Alle“ das Rederecht.

 

Anschließend wird der Antrag namens der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Sozial.DIE LINKE.Potsdam, DIE aNDERE und DIE LINKE vom Stadtverordneten Dr. Zöller eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Wietschel bringt namens der Fraktion Freie FRAKTION folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Die Aufstellung des B-Planes zum Uferweg am Griebnitzsee wird weiterverfolgt. Parallel wird die Realisierung des hochwertigen Ziels eines durchgängigen Uferwegs gleichwertig und im Zuge der Erstellung einer Erholungssatzung geprüft.

 

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Nach kontroverser Diskussion

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Anger, Fraktion CDU, beantragt den Schluss der Debatte.

 

Nachdem alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zum Beratungsgegenstand zu äußern:

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der Antrag in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Aufstellung des B-Planes zum Uferweg am Griebnitzsee wird weiterverfolgt. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse und Möglichkeiten, die sich aus der frühzeitigen Beteiligung und der Vorlage des Zwischenberichts der Arbeitsgruppe Uferweg am Griebnitzsee ergeben, über das weitere Verfahren.

Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Erarbeitung des Vorentwurfs und der frühzeitigen Beteiligung einen Gestaltungswettbewerb über die öffentlich zugänglichen Uferbereiche auszuloben und einen ersten Bauabschnitt gemäß Anlage 1 umzusetzen.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Finanzierung für die Durchführung des Wettbewerbs und die Umsetzung des ersten Bauabschnitts sicherzustellen. Hierzu ist bis April 2024 zu berichten.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage