06.12.2023 - 7.11 Die Untere Denkmalschutzbehörde der Landeshaupt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Antrag wird namens der Fraktion Freie FRAKTION vom Stadtverordneten Wietschel eingebracht.

 

Nach zwei Redebeiträgen:

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Wegewitz beantragt, gemäß § 18 Abs. 2 d) Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, namens der Fraktion SPD die Nichtbefassung mit diesem Antrag wegen Unzuständigkeit.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Untere Denkmalschutzbehörde Potsdam dem Geschäftsbereich 2, Bildung, Kultur, Jugend und Sport, zuzuordnen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12861&TOLFDNR=2004355&selfaction=print