06.12.2023 - 7.1.2 Benutzungs- und Gebührensatzung Unterbringung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1.2
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 06.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungs- /Ergänzungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Änderungsantrag wird namens der Fraktion DIE aNDERE vom Stadtverordneten Ziems eingebracht.
Ergänzungsantrag:
Die Stadtverordnete Dr. Müller bringt dazu namens der Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam folgenden Ergänzungsantrag ein:
Nach dem 1. Absatz der Ergänzung ist aufzunehmen:
… unter seiner Mitwirkung erfolgen.
Über die Ergebnisse der Erörterung im Migrantenbeirat ist der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion im selben Turnus umgehend zu informieren.
Abstimmung:
Die o.g. Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so ergänzte Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt:
Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und sonstigen aus dem Ausland zugewanderten Personen der Landeshauptstadt Potsdam (Benutzungs- und Gebührensatzung Unterbringung) gemäß Anlage.
Die vorliegende Satzung wird wie folgt ergänzt:
Die verwaltungsinternen Regelungen zum Umgang mit Härtefällen nach § 6 Abs. 9 der Satzung sollen im halbjährlichen Turnus auf Wirksamkeit geprüft und das Ergebnis mit dem Migrantenbeirat erörtert werden, erstmalig spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Satzung. Anpassungen der Härtefallregelungen sollen unter seiner Mitwirkung erfolgen.
Über die Ergebnisse der Erörterung im Migrantenbeirat ist der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion im selben Turnus umgehend zu informieren.
Die Anträge zur Härtefallregelung sollen innerhalb von 6 Wochen bearbeitet und beschieden werden.