29.11.2023 - 6.1 Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Der Ortsvorsteher bringt die Vorlage ein.

 

In der sich anschließenden Diskussion werden u.a. die in der Prioritätenliste aufgeführten Nachrücker-Projekte angesprochen.

Darüber hinaus werden folgende Sachverhalte thematisiert:

 

Regelungen für verschiedene Werbegebiete

  • Da es für die Ortsteile keine Werbesatzung gibt, werden für die Teilbereiche  eigene Werbesatzungen erstellt, um eine Einheitlichkeit zu erreichen.
  • Zu den Bauvorhaben Gartenstraße und Ketziner Straße 22 gibt es keinen neuen Sachstand

Der aktuelle Sachstand wird zusammengefasst und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

Reduzieren

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen:

 

Prioritäten im Fachbereich Stadtplanung für das Jahr 2024 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Übersicht in Orientierung an den im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage