30.11.2023 - 4 Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der...

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Herr Jäkel weist darauf hin, dass gemäß § 45 Abs. 2 BbgKVerf nur ein Stellvertreter gewählt werde und bittet um Vorschläge.

 

Frau Tenkhof schlägt Herrn Binder vor.

 

Weitere Vorschläge für die Wahl der Stellvertreterin / des Stellvertreters der Ortsvorstehers werden nicht abgegeben.

 

Auf eine Vorstellung des Herrn Binder wird verzichtet.

 

Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf können Abweichungen von der geheimen Wahl einstimmig - also ohne Gegenstimmen beschlossen werden.

 

Herr Jäkel beantragt, gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf abweichend vom Wahlverfahren, offen zu wählen.

 

Dieser Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Die offene Wahl ergibt:

 

Herrn Binder erhält:  8 Ja-Stimmen

 

Damit ist Herr Binder als Stellvertreter des Ortsvorstehers gewählt; das Wahlverfahren ist beendet.

 

Herr Binder nimmt die Wahl an.