28.11.2023 - 4 Nutzungsbestimmungen auf dem Sportplatz Marquardt

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Herr Roggenbuck informiert über die Themen die in Bezug auf den Spielplatz (Sportplatz) mit Herrn Schmäh, kommisarischer Fachbereichsleiter, Fachbereich Klima, Umwelt und Grünflächen (45), besprochen werden sollen.

 

Spielplatz / Sportplatz

 

  1. Grillverbot auf dem Spielplatz (Sportplatz)
  2. Pflege auf dem Spielplatz (Sportplatz)
  3. Klärung Übernahme der Stromabrechnung (Verein oder Fachbereich)
  4. Errichtung eines Vereinshaus auf dem Grundstück des Spielplatz (Sportplatz)

 

Park

 

  1. Aktueller Zustand
  2. Volleyballplatz

 

Herr Schmäh nimmt zu den angesprochenen Themen wie folgt Stellung.

 

Spielplatz (Sportplatz)

Die Rahmenbedingung auf dem Spielplatz (Sportplatz) sind im Fachbereich 45 geregelt. Die Spielplatzbegeher machen vor Ort eine aktuelle Bestandsaufnahme, die im Nachgang dokumentiert wird. Die Mitarbeitenden sind auch angehalten, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und bei Verstoß Kosequenzen durchzusetzen bzw. die Nutzenden über die ordnungsgemäße Nutzung aufzuklären.

 

In Bezug auf das Grillverbot teilt Herr Schmäh mit, dass dies versicherungstechnisch nicht abgesichert ist, sollte bei Gebrauch etwas passieren.

 

Des Weiteren teilt Herr Schmäh mit, dass ein neuer Bauantrag für die Errichtung des Vereinshaus gestellt werden muss. Um die Inhalte im Detail zu besprechen, schlägt Herr Schmäh vor, einen Termin zwischen dem Fachbereich, dem Ortsvorsteher und dem Platzwart zu vereinbaren. Dieser Termin sollte noch im Dezember umsetzbar sein.

In diesem Termin können auch folgenden Themen besprochen werden:

- Klärung Übernahme der Stromabrechnung (Verein oder Fachbereich)

- Pflege auf dem Spielplatz (Sportplatz)

 

Park

Herr Roggenbuck sowie anwesende Bürger/-innen erläutert Herrn Schmäh den aktuellen Zustand des Parks, insbesondere den katastrophalen Zustand der Gehwege, den Wildwuchs sowie die Baumneupflanzungen.

Um sich ein Bild des momentanen Zustands des Parks machen zu können, schlägt er auch hier einen Vororttermin vor. Hier würde er Januar 2024 vorschlagen und wird sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter darüber abstimmen.

 

In Bezug auf die Pflege der Gehwege im Park teilt Herr Schmäh mit, dass hier auch Fördermittel aquieriert werden könnten. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bietet Förderungen für Kultur- und Denkmalprojekte an, die man eventuell für diese Umsetzung beantragen könnte. Für diese Beantragung ist eine Eigentümerzustimmung erforderlich, da sich der Park im Privateigentum befindet.

 

Volleyballplatz

Herr Schmäh informiert, dass die Instandsetzung des Volleyballplatzes in 2025 erfolgen soll.