26.04.2023 - 4.6 Kiez-Schwimmbad Nord verbindlich in die Planung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende stellt den vorliegenden Antrag in der Fassung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität  zur Abstimmung:

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz Uferpark“ kontinuierlich weiter zu verfolgen und darin verbindlich Flächen für ein Kiez-Schwimmbad Nord bestehend aus einem Hallenbad (min. fünf 25m-Bahnen und Lehrbecken) sowie Freizeitbereich mit Freibecken oder Strandbad mit Seezugang festzusetzen und diese Flächen dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern.

 

Die Stadt Potsdam bekennt sich verbindlich zu der Notwendigkeit des Baus einer weiteren Schwimmhalle im Norden. Die Finanzierung des Kiez-Schwimmbads Nord wird verbindlich in die Haushaltsplanung aufgenommen, beginnend mit den notwendigen Planungskosten und dann ab Planreife des Bebauungsplans mit der Umsetzung. Mögliche Fördergelder sind dabei kontinuierlich auszuloten und einzubeziehen.

 

Über die Fortschritte ist dem Ausschuss für Bildung und Sport halbjährlich zu berichten, beginnend im Juni 2023 unter Vorlage eines Zeitplans für das weitere Vorgehen.
 

 

 

Die Stadt Potsdam bekennt sich verbindlich zur Notwendigkeit des Baus einer weiteren Schwimmhalle im Potsdamer Norden.

Die Finanzierung der notwendigen Planungskosten des Kiez-Schwimmbads Nord wird in die Mittelfristplanung aufgenommen. Mit dem Ende der ersten Ausbaustufe Krampnitz soll die Umsetzung realisiert werden, wobei mit der dafür notwendigen Planung rechtzeitig davor zu beginnen ist. Mögliche Fördergelder sind dabei kontinuierlich auszuloten und einzubeziehen.

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt im Potsdamer Norden ein entsprechend für den Bau eines Kiez-Schwimmbads Nord geeignetes und genehmigungsfähiges Grundsck für ein Hallenbad (min. fünf 25m-Bahnen und Lehrbecken) zu identifizieren, dauerhaft zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt den Bebauungsplan Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz Uferpark“ hinsichtlich der Realisierbarkeit eines kommunalen Strandbades weiter zu verfolgen, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen. Sollte diese Fläche nicht realisierbar sein, so ist alternativ in Krampnitz oder unmittelbarer Umgebung eine Fläche für ein Freibad zu identifizieren, dauerhaft zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.

Der Stadtverordnetenversammlung sind bis Ende des 3. Quartals 2023 verbindliche Aussagen zum Planungsstand eines Strand- oder Freibades zu präsentieren. Im Anschluss daran ist dem Ausschuss für Bildung und Sport halbjährlich über den Fortschritt inkl. des weiteren Zeitplans zu berichten.“

 

 

Protokollnotiz:

Herr Exner stellt fest, dass r die Schwimmbäder in Potsdam die Stadtwerke Potsdam (SWP) als Bauherrin und die Bäderbetriebe als Betreiber fungieren. Somit re die Investitionsmaßnahme in die Mittelfristplanung der Stadtwerke Potsdam, nicht in den Kernhaushalt der Landeshauptstadt Potsdam aufzunehmen. Dies müsse bei der weiteren Umsetzung eines solchen Beschlusses beachtet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12943&TOLFDNR=153378&selfaction=print