24.05.2023 - 4.13 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haus...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Exner bringt die Änderungsliste der Verwaltung ein und weist auf 2 Änderungen hin, die er in seinen Ausführungen begründet.

 

Vorgeschlagen wird , den vorliegenden Beschlusstext um einen Punkt 2 Auftrag,  ein freiwilliges Haushaltsstabilisierungsprogramm im 1. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen  zu ergänzen. Weiterhin wird vorgeschlagen, mit Blick auf die sich abzeichnenden Entwicklungen, die Bewirtschaftungssperre r das Jahr 2023 von 8 % auf 12 % und r das Jahr 2024 von 12 % auf 15 % anzuheben.

 

In der sich anschließenden Diskussion / Verständigung werden die Themen „ Einreichung der Haushaltssatzung Zeitschiene“, „Wertgrenzen“Gewinnausschüttung Unternehmen“ und „Genehmigungsfähigkeit Haushalt“ angesprochen und beantwortet.

 

Herr Dr. Scharfenberg bittet den Bürgermeister bzw. den Oberbürgermeister in der nächsten Hauptausschusssitzung betr. der HH-Reste „Forum Plantage Machbarkeitsstudie“ zu informieren.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Änderungsliste der Verwaltung mit den o. g. Ergänzungen und Änderungen zur Abstimmung:

 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  2

Stimmenthaltung: 2

 

Pause von 20 Minuten

 

Der Ausschussvorsitzende ruft die Änderungsliste der Fraktionen auf und stellt die einzelnen Punkte zur Abstimmung  - s. Anlage: Voten Ausschuss für Finanzen.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte DS 23/SVV/0219 zur Abstimmung:

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

1. Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Haushaltsjahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen.

 

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

 

2.  Begleitend zur Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2023/2204 wird der

Oberbürgermeister beauftragt, ein freiwilliges Haushaltsstabilisierungs- programm im 1. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel des

Stabilisierungsprogramms ist es, den Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2027 zu

erreichen. Das Stabilisierungsprogramm soll in einem Beteiligungsverfahren mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemeinsam erarbeitet werden.

 

 

 

Änderung der Haushaltssatzung

 

 

     § 8

    Bewirtschaftungssperre

 

r die Haushaltsjahre 2023 und 2024 gilt:

 

1.  Alle Aufwendungen und die damit verbundenen Auszahlungen sind für das Jahr 2023

 zu 88 % und für das Jahr 2024 zu 85 % zur Bewirtschaftung freigegeben. Über darüber               hinausgehende Freigaben entscheidet bis 30.000 EUR der Kämmerer, bei Beträgen

 über 30.000 EUR bedarf es eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, die

 diese Zuständigkeit auf den Hauptausschuss delegieren kann. Die Freigabe kann für

 Aufwendungen und die damit verbundenen Auszahlungen erfolgen, wenn es zu keiner

 negativen Veränderung der geplanten Jahresergebnisse führt oder aber die Freigabe

 unabweisbar ist.

 

 

 


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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