20.12.2023 - 5.1 Umsetzung Holzbau-Initiative
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Büro des Oberbürgermeisters
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 20.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ergänzungsantrag der Kooperation mit der Drucksachennummer (DS) 23/SVV/0030-02, welcher von Herrn Heuer in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes am 14.11.2023 eingebracht wurde, wird zur Abstimmung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
„Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,
- die Ergebnisse der vom 13. bis 15. November in Potsdam durchgeführten Holzbaukonferenz insbesondere hinsichtlich der stofflichen und energetischen Ressourcen-frage mit dem Ziel bekannt zu machen, den Einsatz nachhaltiger und klimaschonender Ressourcen und Verfahren im Baubereich zu verbessern und mit Vertretenden der Zivilgesellschaft und der Umweltverbände im Austausch zu bleiben,
- unverzüglich bei allen kommunalen Auftraggebern den ausschließlichen Einsatz von Holz mindestens nach PEFC, FSC oder Naturland-Zertifikat und bevorzugt aus EU-weiter Wertschöpfung zu sichern,
- die Bundes- und Landesregierung aufzufordern, die in Ziff. 2 genannten Kriterien in Ihren Zuständigkeitsbereichen umzusetzen,
- den Anteil innovativer, ressourcensparender Verfahren zur Verbesserung der Energiebilanz im Stahlbetonbau in Planungen, Ausschreibungen und Vergaben im Hochbau schrittweise zu erhöhen. Der Anteil der Verwendung von Recycling-Beton, Textil- bzw. Carbonbeton oder auch CO2-neutralem Beton soll u.a. mit dem Ziel der Substitution von energieaufwendig produziertem Zement erhöht werden.
- die Landeshauptstadt prüft gemeinsam mit KIS und Pro Potsdam, ob zur langfristigen und preisstabilen Sicherung des Bezugs nachhaltig erzeugten Holzes der Abschluss von Rahmenverträgen mit entsprechenden Anbietern zweckmäßig ist.
- zur Umsetzung geeignete Fördermittel zu beantragen bzw. sich an der Beantragung durch Dritte angemessen zu beteiligen.
- das Holzbaumemorandum für die Errichtung und Sanierung kommunaler Hochbauten der Stadt durch den Kommunalen Immobilien Services (KIS) und der Pro Potsdam einschließlich aller ihrer Tochtergesellschaften anzuwenden.
Das vorliegende Holzmemorandum ist dementsprechend zu ergänzen.
Dem SBWL ist darüber jährlich zu berichten. Der erste Bericht soll zeitnah im Februar 2024 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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31,9 kB
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17,9 MB
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59,4 kB
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