20.12.2023 - 5.3 Gebühren für Bewohnerparkausweise

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Änderungsantrag DS 23/SVV/0518-02, aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität vom 23.11.2023, wird zur Abstimmung gestellt.

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bewohnerparkausweisgebührenordnung dergestalt zu überarbeiten, dass die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis auf mindestens €120 festgelegt wird, um wenigstens die Bewirtschaftungskosten eines Stellplatzes in den Gebühren abzubilden. Die Höhe der Bewirtschaftungskosten ist nach weiteren fünf Jahren erneut zu ermitteln.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage