17.01.2023 - 3.3 Rahmenplanung Stadtraum "Am Kanal"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Rubelt bringt den Ergänzungsvorschlag (neue Formulierung zu Punkt 3) der Verwaltung ein:

 

  1. Die Prüfung der Umgestaltung des öffentlichen Raumes entlang der Straße Am Kanal erfolgt ergebnisoffen und in Varianten. Bei allen Varianten ist zu berücksichtigen, dass die Wiederherstellung des historischen Stadtkanals erreichbar bleibt und das Bodendenkmal nicht beschädigt oder zerstört wird. Alle Varianten sind mit Kostenschätzungen zu untersetzen. Die historische Wiederherstellung des Stadtkanals ist dabei für den 3. BA in der Rahmenplanung als Vorzugsvariante zu untersuchen. Die Erarbeitung der Genehmigungsplanung und Umsetzung dieser Planungsvariante erfolgt jedoch erst, sobald die Investition vollständig finanziell abgesichert ist. Auf Grundlage von verkehrstechnischen Untersuchungen sollen im Bereich des Kellertors auch Aussagen zur Ausgestaltung und Dimensionierung der Brücke gemacht werden.

 

Er informiert über die Verständigung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, wenn ein klimagerechtes Konzept vorgelegt wird eine Förderung möglich sei. Eine historische Wiederherstellung dagegen ist nicht förderfähig.

 

 

Nach intensiver Debatte sprechen sich mehrere Mitglieder für den Ergänzungsvorschlag der Verwaltung aus. Andere können ihm nicht zustimmen, ihnen fehlt unter anderem ein tatsächlicher Klimaschutz.

 

 

Frau Stolzmann (Bereich Stadtraum Mitte) und Herr Rubelt gehen auf die Nachfragen und Anmerkungen der Mitglieder ein.

 

 

Herr Tomczak stellt den Antrag zur Geschäftsordnung (GO), die Vorlage nochmals zurückzustellen.

 

r den GO-Antrag spricht Herr Pfrogner.

 

Dagegen spricht Herr Dr. Zöller.

 

Abstimmungsergebnis: mit 3:5:0 abgelehnt.

 

 

Der Vorsitzende stellt zur Abstimmung, ob das Votum aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) abgestimmt werden soll:

 

 

  1.           Zur Ermittlung, Untersuchung und Bewertung zukunftsfähiger, nachhaltiger städtebaulicher Entwicklungspotentiale sollen eine Rahmenplanung als integriertes Handlungskonzept und vertiefende Gutachten r den Stadtraum „Am Kanal“ durchgeführt werden. Als Teilbereiche sind die Grundstücksflächen zwischen der Türkstraße und Holzmarktstraße sowie des 3. Bauabschnitts des Stadtkanals zwischen Kellertor- und Berlinerbrücke Bestandteil dieser Planungen. Der Untersuchungsbereich für den Stadtraum „Am Kanal“ ergibt sich aus der Anlage 1.

 

  1.           Die Aufnahme in Förderprogramme zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen soll geprüft werden.

 

  1. In der Rahmenplanung ist an der Widerherstellung des Stadtkanals als durchgehendem Fließgewässer festzuhalten, genauso wie an der weitestmöglich am Original orientierten Wiederherstellung des Stadtkanals im Abschnitt zwischen Kellertor und Berliner Straße.

 

  1.           An den im SVV-Begleitbeschluss vom 1. Dezember 2021 zur Aufhebung der Sanierungssatzung "Am Kanal / Stadtmauer" (Vorlage: 21/SVV/0913) formulierten Aufträgen wird festgehalten. Dementsprechend sind im Abschnitt zwischen Kellertor und Berliner Straße mit geringem Aufwand umsetzbare Umsetzungsschritte so weit wie möglich vorzuziehen.

 

Sowie Ergänzung

r den Bereich des Stadtkanals, der in der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2001 als 3. Bauabschnitt gekennzeichnet wurde, soll als Vorzugsvariante die historische Wiederherstellung des Stadtkanals angestrebt werden.

 

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen (mit Entwurfs- und Genehmigungsplanung) zu einer denkmalgerechten Sanierung des 3. Bauabschnittes des Potsdamer Stadtkanals sind zu schaffen sowie dessen Umsetzung ganz oder teilweise durch ein ÖPP Model oder einem bürgerlichen Engagement zu prüfen.

 

 

Abstimmungsergebnis: mit 1:5:2 abgelehnt. Das Votum aus dem KUM-Ausschuss wird nicht abgestimmt.

 

 

Herr Dr. Niekisch bringt seinen Änderungsantrag zum zuvor von der Verwaltung eingebrachten neuen Punkt 3 ein:

 

  1. Die Prüfung der Umgestaltung des öffentlichen Raumes entlang der Straße Am Kanal erfolgt ergebnisoffen und in Varianten. Bei allen Varianten ist zu berücksichtigen, dass die Wiederherstellung des historischen Stadtkanals erreichbar bleibt und das Bodendenkmal nicht beschädigt oder zerstört wird. Alle Varianten sind mit Kostenschätzungen zu untersetzen. Die historische Wiederherstellung des Stadtkanals ist dabei für den 3. BA in der Rahmenplanung als Vorzugsvariante zu untersuchen. Die Erarbeitung der Genehmigungsplanung und Umsetzung dieser Planungsvariante erfolgt jedoch erst, sobald die Investition vollständig finanziell abgesichert ist. Gemäß StVV-Beschluss 21/SVV/0913 vom 1.12.2022 sind die nötigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die entsprechenden SVV-Entscheidungen vorzubereiten, die für die Umsetzung der Baumaßnahmen im 3. Bauabschnitt des Stadtkanals zwischen Kellertor und Berliner Straße nötig sind, sodass eine Realisierung dieser Baumaßnahme eventuell ganz oder teilweise auch durch bürgerschaftliches Engagement möglich ist. Auf Grundlage von verkehrstechnischen Untersuchungen sollen im Bereich des Kellertors auch Aussagen zur Ausgestaltung und Dimensionierung der Brücke gemacht werden.

 

 

Herr Rubelt spricht sich deutlich gegen diese Änderung aus. Er kann sie nicht empfehlen.

 

 

Der Vorsitzende stellt seinen Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: mit 2:6:0 abgelehnt.

 

 

Der Vorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Zur Ermittlung, Untersuchung und Bewertung zukunftsfähiger, nachhaltiger städtebaulicher Entwicklungspotentiale sollen eine Rahmenplanung als integriertes Handlungskonzept und vertiefende Gutachten r den Stadtraum „Am Kanal“ durchgeführt werden. Als Teilbereiche sind die Grundstücksflächen zwischen der Türkstraße und Holzmarktstraße sowie des 3. Bauabschnitts des Stadtkanals zwischen Kellertor- und Berlinerbrücke Bestandteil dieser Planungen. Der Untersuchungsbereich für den Stadtraum „Am Kanal“ ergibt sich aus der Anlage 1.

 

  1. Die Aufnahme in Förderprogramme zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen soll geprüft werden.

 

  1. Die Prüfung der Umgestaltung des öffentlichen Raumes entlang der Straße Am Kanal erfolgt ergebnisoffen und in Varianten. Bei allen Varianten ist zu berücksichtigen, dass die Wiederherstellung des historischen Stadtkanals erreichbar bleibt und das Bodendenkmal nicht beschädigt oder zerstört wird. Alle Varianten sind mit Kostenschätzungen zu untersetzen. Die historische Wiederherstellung des Stadtkanals ist dabei für den 3. BA in der Rahmenplanung als Vorzugsvariante zu untersuchen. Die Erarbeitung der Genehmigungsplanung und Umsetzung dieser Planungsvariante erfolgt jedoch erst, sobald die Investition vollständig finanziell abgesichert ist. Auf Grundlage von verkehrstechnischen Untersuchungen sollen im Bereich des Kellertors auch Aussagen zur Ausgestaltung und Dimensionierung der Brücke gemacht werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage