21.02.2023 - 3.4 Behinderten- und radfahrerfreundlicher glatter ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktionen SPD, DIE LINKE (Wiedervorlage)
- Datum:
- Di., 21.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Reimers bringt die neue Fassung, die von der Fraktion Sozial.DIE LINKE mitgetragen wird, ein:
„Die Übergänge/Querungen an den jeweiligen Kreuzungen (Dortu- und Lindenstraße mit der Hegelallee, Gutenbergstraße und Lindenstraße) sind entsprechend des Pilotverfahrens in der Brandenburger Vorstadt zu gestalten und dabei vorrangig Pflasterstreifen in gebundener Bauweise mit geschnittenem Pflaster mit der empfohlenen Griffigkeit von min. SRT 40, für sehschwache und Blinde erkennbar, zu verwenden.“
Herr Rubelt weist darauf hin, dass die neue Fassung der Fachverwaltung noch nicht vorliegt. Deswegen könne er hierzu heute noch keine fundierte Einschätzung vornehmen. Die Behandlung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität solle daher abgewartet werden.
Frau Reimers weist darauf hin, dass die im Antrag geforderte Methode, dass System ist, was in Potsdam angewendet wird. Daher könne auch jetzt über den Antrag abgestimmt werden.
Dr. Niekisch erklärt, dass er wegen des Missverhältnisses zu den wesentlich schlechteren Straßenzuständen in den Vorstädten dem Antrag nicht zustimmen werde.
Der Vorsitzende stellt die neue Fassung des Antrages zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung wie folgt zu beschließen:
Die Übergänge/Querungen an den jeweiligen Kreuzungen (Dortu- und Lindenstraße mit der Hegelallee, Gutenbergstraße und Lindenstraße) sind entsprechend des Pilotverfahrens in der Brandenburger Vorstadt zu gestalten und dabei vorrangig Pflasterstreifen in gebundener Bauweise mit geschnittenem Pflaster mit der empfohlenen Griffigkeit von min. SRT 40, für sehschwache und Blinde erkennbar, zu verwenden.
Anlagen zur Vorlage
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