21.02.2023 - 3.7 Fortschreibung Prioritätenliste naturschutzrech...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Tomczak erinnert an die neue Fassung des Antrages vom 13.12.2022:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein stadtweites Kataster für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erstellen oder erstellen zu lassen. Die ins Kataster aufgenommenen Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und den damit verbundenen städtebaulichen Verträgen, bei der Anwendung der Baumschutzverordnung und bei der Festsetzung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus anderen Rechtsbereichen prioritär beauflagt und bearbeitet werden.

 

Das Kataster soll die Projekte nach den herausragenden Qualitäten differenzieren. Zu diesen gehören unter anderem

 

1. die Herstellung naturnaher Landschaften und Biotope

2. die Verbesserung und Erhöhung der Biodiversität

3. die Entsiegelung von Flächen

4. die Renaturierung ehemals gewerblich genutzter Flächen

5. die Erhöhung der Niederschlagsmenge, die versickert oder aufgefangen und genutzt wird. 

 

Bei der Erstellung der Prioritäten werden die anerkannten Naturschutzverbände eingebunden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Kosten im Haushaltsentwurf 2023/24 einzustellen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im September 2023 über den Sachstand zu unterrichten.“

 

 

Nach der erneuten Einlassung von Frau Kolesnyk (Fachbereich Klima, Umwelt und Grünflächen) streicht Herr Tomczak die Worte, „bei der Anwendung der Baumschutzverordnung und“ aus dem ersten Absatz.

 

 

Herr Rubelt betont wiederholt, dass ein Beschluss für ein solches Kataster bereits vorliegt, die Verwaltung jedoch immer noch nicht über die nötigen personellen wie finanziellen Mittel verfügt, um diese Forderung zu erfüllen.

 

 

Herr Selwig plädiert dafür, auf andere Städte zu gucken und von bestehenden erfolgreichen Systemen zu lernen.

 

 

Frau Hüneke unterbreitet den Vorschlag, das Thema in den Haushaltsberatungen zu behandeln, wo es richtigerweise hingehöre.

 

 

Herr Tomczak möchte den Antrag abstimmen lassen.

 

 

Der Vorsitzende stellt die geänderte neue Fassung des Antrages zur Abstimmung.

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein stadtweites Kataster für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erstellen oder erstellen zu lassen. Die ins Kataster aufgenommenen Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und den damit verbundenen städtebaulichen Verträgen, bei der Anwendung der Baumschutzverordnung und bei der Festsetzung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus anderen Rechtsbereichen prioritär beauflagt und bearbeitet werden.

 

Das Kataster soll die Projekte nach den herausragenden Qualitäten differenzieren. Zu diesen gehören unter anderem

 

1. die Herstellung naturnaher Landschaften und Biotope

2. die Verbesserung und Erhöhung der Biodiversität

3. die Entsiegelung von Flächen

4. die Renaturierung ehemals gewerblich genutzter Flächen

5. die Erhöhung der Niederschlagsmenge, die versickert oder aufgefangen und genutzt wird. 

 

Bei der Erstellung der Prioritäten werden die anerkannten Naturschutzverbände eingebunden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Kosten im Haushaltsentwurf 2023/24 einzustellen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im September 2023 über den Sachstand zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

2

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

 

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Anlagen zur Vorlage