21.02.2023 - 3.9 Kiez-Schwimmbad Nord verbindlich in die Planung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam und SPD (Wiedervorlage)
- Datum:
- Di., 21.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Heuer bringt die folgende neue Fassung ein:
„Die Stadt Potsdam bekennt sich verbindlich zur Notwendigkeit des Baus einer weiteren Schwimmhalle im Potsdamer Norden.
Die Finanzierung der notwendigen Planungskosten des Kiez-Schwimmbads Nord wird in die Mittelfristplanung aufgenommen. Mit dem Ende der ersten Ausbaustufe Krampnitz soll die Umsetzung realisiert werden, wobei mit der dafür notwendigen Planung rechtzeitig davor zu beginnen ist. Mögliche Fördergelder sind dabei kontinuierlich auszuloten und einzubeziehen.
Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt im Potsdamer Norden ein entsprechend für den Bau eines Kiez-Schwimmbads Nord geeignetes und genehmigungsfähiges Grundstück für ein Hallenbad (min. fünf 25m-Bahnen und Lehrbecken) zu identifizieren, dauerhaft zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.
Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt den Bebauungsplan Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ hinsichtlich der Realisierbarkeit eines kommunalen Strandbades weiter zu verfolgen, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen. Sollte diese Fläche nicht realisierbar sein, so ist alternativ in Krampnitz oder unmittelbarer Umgebung eine Fläche für ein Freibad zu identifizieren, dauerhaft zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.
Der Stadtverordnetenversammlung sind bis Ende des 2. Quartals 2023 verbindliche Aussagen zu geeigneten Flächen für das Kiezbad sowie ein Strand- oder Freibad zu präsentieren. Im Anschluss daran ist dem Ausschuss für Bildung und Sport halbjährlich über den Fortschritt inkl. des weiteren Zeitplans zu berichten.“
Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) nimmt für die Verwaltung nochmals Stellung. Zum Zeitplan informiert er, dass die Zuordnung für die 2. Entwicklungsstufe vorgesehen ist.
Herr Heuer ändert das Datum für die Berichtserstattung auf das 3. Quartal und betrachtet es als Zwischenbericht zur Planarbeit.
Herr Heinzel erinnert, dass das Bad nicht nur in Verbindung mit Krampnitz betrachtet werden könne. Es ist ebenso entscheidend für die Bereiche Sport, Freizeit und Schulen im Norden.
Der Vorsitzende stellt die geänderte neue Fassung Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung wie folgt zu beschließen:
Die Stadt Potsdam bekennt sich verbindlich zur Notwendigkeit des Baus einer weiteren Schwimmhalle im Potsdamer Norden.
Die Finanzierung der notwendigen Planungskosten des Kiez-Schwimmbads Nord wird in die Mittelfristplanung aufgenommen. Mit dem Ende der ersten Ausbaustufe Krampnitz soll die Umsetzung realisiert werden, wobei mit der dafür notwendigen Planung rechtzeitig davor zu beginnen ist. Mögliche Fördergelder sind dabei kontinuierlich auszuloten und einzubeziehen.
Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt im Potsdamer Norden ein entsprechend für den Bau eines Kiez-Schwimmbads Nord geeignetes und genehmigungsfähiges Grundstück für ein Hallenbad (min. fünf 25m-Bahnen und Lehrbecken) zu identifizieren, dauerhaft zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.
Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt den Bebauungsplan Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ hinsichtlich der Realisierbarkeit eines kommunalen Strandbades weiter zu verfolgen, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen. Sollte diese Fläche nicht realisierbar sein, so ist alternativ in Krampnitz oder unmittelbarer Umgebung eine Fläche für ein Freibad zu identifizieren, dauerhaft zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.
Der Stadtverordnetenversammlung sind bis Ende des 23. Quartals 2023 verbindliche Aussagen zum geeigneten Flächen für das Kiezbad sowie Planungsstand eines Strand- oder Freibades zu präsentieren. Im Anschluss daran ist dem Ausschuss für Bildung und Sport halbjährlich über den Fortschritt inkl. des weiteren Zeitplans zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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130,9 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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572,5 kB
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