09.05.2023 - 3.1 Beschluss Rahmenplan Golm 2040

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Vorsitzende eröffnet die 2. Lesung.

 

 

Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) geht auf die Änderungsanträge der Ortsbeiräte Golm und Eiche ein. Anhand einer Präsentation, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist, nimmt er für die Verwaltung zu den einzelnen Änderungen Stellung (siehe Anlage zur Sitzung im Ratsinformationssystem).

 

 

Frau Knier (Ortsvorsteherin Golm) geht erläuternd auf die im Ortsbeirat empfohlenen Änderungen ein.

 

Votum Ortsbeirat Golm vom 20.4.2023:

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 bildet unter den Maßgaben, dass

 

  1.  im Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord

 

a)      eine Siedlungsentwicklung nur in dem Umfang erfolgt, dass die künftige Siedlungskante einen Abstand von mindestens 150 m zum Waldrand des Windmühlenbergs einhält,

b)     eine abgestufte, landschaftsverträgliche Bauhöhenentwicklung erfolgt,

c)      die Baudichten zoniert werden, und zum Siedlungsrand hin aufzulockern sind,

d)     eine leistungsfähige verkehrliche und soziale Infrastruktur zentraler Baustein der Siedlungsentwicklung ist,

e)      der Verlust wertvoller Agrarflächen vollständig zu kompensieren ist,

 

  1.  die alte Ortsmitte von Golm durch Funktionszuweisungen zu stärken ist,

 

  1.  innerörtliche Verdichtungspotentiale prioritär zu nutzen sind,

 

  1.  die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im Verkehrsnetz signifikant zu verbessern ist,

 

die planerische und konzeptionelle Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortsteiles und des Innovationsstandortes Golm. und ist u.a. bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

 

r den Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord ist insbesondere zur Umsetzung der Maßgaben die Rahmenplanung zu konkretisieren, fortzuentwickeln und mit dem OBR Golm einvernehmlich abzustimmen.

 

Begleitend zu den Konkretisierungen ist ein umsetzungsorientiertes Konzept für den natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleich im Ortsteil Golm zu erarbeiten.

 

Der Rahmenplan ist i.V.m. den Konkretisierungen bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 ist unter Berücksichtigung der Maßgaben eine langfristige, gemeinsame Strategie- und Arbeitsgrundlage mit Selbstbindung für die Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltung.

 

  1. Die aufgezeigten Handlungsfelder und Maßnahmen sind durch die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat Golm konzeptionell, finanziell und zeitlich zu konkretisieren.

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 ist im Rahmen eines entwicklungsbegleitenden Monitorings regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) auf seine Aktualität zu prüfen und hinsichtlich seiner planerischen Grundzüge im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat Golm fortzuschreiben.“

 

 

Herr Jäkel begründet die im Ortsbeirat Eiche geändert beschlossene Vorlage.

 

Votum Ortsbeirat Eiche vom 27.4.2023:

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 bildet die planerische und konzeptionelle Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortsteils und des Innovationsstandortes Golm und ist u.a. bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
  2. Der Rahmenplan Golm 2040 ist eine langfristige, gemeinsame Strategie- und Arbeitsgrundlage mit Selbstbindung für die Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltung.
  3. Die aufgezeigten Handlungsfelder und Maßnahmen sind durch die Verwaltung konzeptionell, finanziell und zeitlich zu konkretisieren.
  4. Der Rahmenplan Golm 2040 ist im Rahmen eines entwicklungsbegleitenden Monitorings regelmäßig auf seine Aktualität zu prüfen und hinsichtlich seiner planerischen Grundzüge fortzuschreiben.
  5. Im Rahmenplan Golm ist die geplante bauliche Inanspruchnahme von Flächen des Landschaftsschutzgebietes deutlich zu verringern, so dass wenigstens die lfte der LSG-Fläche freier Landschaftsraum bleibt. Insbesondere ist die dem Katharinenholz gegenüberliegende Fläche westlich und nördlich des Naturwaldes ist als naturnahe Landschaft zu erhalten und im LSG zu belassen. Änderung betrifft u. a. Seite 60, 64, 70 des Konzeptes.
  6. Im Rahmenplan Golm ist zu berücksichtigen, dass sich die geplante bauliche Inanspruchnahme sowohl in das vorhandene Ortsbild integriert als auch ein „fließender“ Übergang in den Freiraum des LSG gestaltet wird. Ebenso ist der angrenzende Ortsteil Eiche mit einzubeziehen. Dabei ist bei der Planung bereits zu berücksichtigen, dass Wohnraum für Menschen mit geringerem Einkommen geschaffen wird, Möglichkeiten des genossenschaftlichen Wohnbaus eingeräumt sowie innovative bauliche Wohnformen ermöglicht werden, die den jeweiligen Lebensphasen der Mieter und Mieterinnen angepasst werden können.
  7. In Übereinstimmung mit den gesamtstädtischen Zielen der Förderung bezahlbaren Wohnraums und nachhaltiger Quartiersentwicklung werden gemeinwohlorientierte Akteure der Wohnungswirtschaft wie Genossenschaften, die ProPotsdam, das Studierendenwerk, Mietwohnungsorganisationen sowie Baugruppen bevorzugt bei der Grundstücksvergabe berücksichtigt.
  8. Der Verkehr ist sowohl bei ÖPNV als auch bei MIV zukunftssicher auskömmlich zu planen. Dabei sind Vorkehrungen zu treffen, die weitere zusätzliche Verkehrsbelastungen der bereits jetzt überlasteten Roßkastanienstraße und der Kaiser-Friedrich-Straße wirksam verhindern. Insbesondere sind nicht individuell motorisierte Menschen zu berücksichtigen.
  9. Vorbehaltlich erst später vorliegender Prüfergebnisse für den Bau einer Ortsumgehungsstraße Potsdam ist eine Trasse für eine Ortsquerung des OT Golm (vorzugsweise in einer Tunnelröhre) freizuhalten.
  10. Es ist ein Konzept für die vertgliche Abwicklung nötiger Bauverkehre zu erarbeiten damit Mehrbelastungen der Ortslagen Golm und Eiche während der Bauzeit verhindert werden. Die Nordanbindung Golm ist frühzeitig fertig zu stellen.
  11. r KFZ ist östlich der Eisenbahn eine Verbindung zwischen dem mittleren und nördlichen Teil des Plangebietes in Verlängerung der Karl-Liebknecht-Straße zur Clara-Immerwahr-Straße einzurichten. Diese Änderung ist u. a. auf Seite 86 einzuarbeiten.
  12. Die neuen Baugebiete sind mit ortstypisch ausreichender Zahl von KFZ-Stellplätzen zu planen.
  13. Ein Projekt Bürgerhaus ist für die Ortsmitte Golm einzuplanen, was sich am Bürgerhaus Schlaatz oder anderen Potsdamer Bürgerhäusern orientieren möge.
  14. Die soziale Infrastruktur für Golm und Eiche ist nicht nur bedarfsentsprechend vollständig zu planen einschließlich Schulen, Kitas, Senioren-Betreuungseinrichtungen, Ärztehäusern und wohngebietstypischen Dienstleistungsangeboten, sondern auch durch die Investoren zu finanzieren.

 

 

Einige Mitglieder sprechen sich für die Beschlussvorlage aus und plädieren bezüglich der Änderungsanträge aus den beiden Ortsbeiräten r die Empfehlungen der Verwaltung.

Herr Tomczak spricht sich gegen die Beschlussvorlage und für die geänderten Fassungen der Ortsbeiräte aus.

 

 

Herr Eichert schlägt vor, die in der geänderten Fassung des Ortsbeirates Golm enthaltenen Worte „im Einvernehmen“ zu ersetzen durch „in Benehmen“.

 

Dieser Formulierung schließt sich Herr Wolfram für die Verwaltung an.

 

 

Frau Dr. Günther verweist auf die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Potsdam im Kulturlandschaftsverband, der sich im hiesigen Ausschuss einmal vorstellen sollte.

 

 

Frau Hüneke bezieht sich auf den Satz aus dem Änderungsantrag des Ortsbeirates Golm, „Begleitend zu den Konkretisierungen ist ein umsetzungsorientiertes Konzept für den natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleich im Ortsteil Golm zu erarbeiten.“, der ersetzt werden soll durch, „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind prioritär im Ortsteil Golm zu verankern.“

 

 

Herr Jäkel ändert die im Punkt 13 des Änderungsantrages des Ortsbeirates Eiche enthaltene Formulierung „die Ortsmitte“ in „den Entwicklungsbereich“.

 

 

Herr Tomczak stellt den Antrag zur Geschäftsordnung (GO), die Vorlage in der nächsten Sitzung in 3. Lesung zu behandeln.

 

r den GO-Antrag sprich niemand.

 

Dagegen spricht Herr Heuer.

 

Abstimmungsergebnis: mit 2:5:1 abgelehnt.

 

 

Herr Heuer stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf punkteweise Abstimmung der Änderungsanträge der Ortsbeiräte.

 

r den GO-Antrag sowie dagegen spricht niemand.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

 

Der Vorsitzende stellt die Änderungsanträge der Ortsbeiräte Golm und Eiche in punkteweiser Votierung zur Abstimmung:

 

 

Änderungsantrag Ortsbeirat Golm:

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 bildet unter den Maßgaben, dass

 

  1.  im Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord

 

a)      eine Siedlungsentwicklung nur in dem Umfang erfolgt, dass die künftige Siedlungskante einen Abstand von mindestens 150 m zum Waldrand des Windmühlenbergs einhält,

 

Empfehlung der Verwaltung: Ablehnung

 

Abstimmungsergebnis: mit 5:2:1 angenommen.

 

 

b)     eine abgestufte, landschaftsverträgliche Bauhöhenentwicklung erfolgt,

 

Empfehlung der Verwaltung: Annahme

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

c)      die Baudichten zoniert werden, und zum Siedlungsrand hin aufzulockern sind,

 

Empfehlung der Verwaltung: Annahme

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

d)     eine leistungsfähige verkehrliche und soziale Infrastruktur zentraler Baustein der Siedlungsentwicklung ist,

 

Empfehlung der Verwaltung: Annahme

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

e)      der Verlust wertvoller Agrarflächen vollständig zu kompensieren ist,

 

Empfehlung der Verwaltung: Annahme + Klarstellung für das Protokoll:

Die Bodenwertzahl (Ackerzahl) im Gebiet der Vorbereitenden Untersuchung liegt mit 18-35 Bodenpunkten eher im geringen und mittleren Bereich.

Dem Ortsbeirat ging es bei diesem Punkt nicht um einen vollständigen Ausgleich der Flächen durch andere Landwirtschaftsflächen, das wäre in Potsdam auch nicht möglich.

Gemeint ist die Kompensation des wirtschaftlichen Verlustes der Landwirte bzw. landwirtschaftlichen Unternehmen. Dieses ist ohnehin Thema der Vorbereitenden Untersuchung und könne daher bestätigt werden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

  1.  die alte Ortsmitte von Golm durch Funktionszuweisungen zu stärken ist,

 

Empfehlung der Verwaltung: Annahme

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

  1.  innerörtliche Verdichtungspotentiale prioritär zu nutzen sind,

 

Empfehlung der Verwaltung: Annahme ohne das Wort „prioritär“

 

Abstimmungsergebnis: mit 6:0:2 angenommen.

 

 

  1.  die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im Verkehrsnetz signifikant zu verbessern ist,

 

Empfehlung der Verwaltung: Annahme

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

die planerische und konzeptionelle Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortsteiles und des Innovationsstandortes Golm. und ist u.a. bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

 

Empfehlung der Verwaltung: Annahme der Streichung

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

r den Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord ist insbesondere zur Umsetzung der Maßgaben die Rahmenplanung zu konkretisieren, fortzuentwickeln und mit dem OBR Golm einvernehmlich in Benehmen abzustimmen.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Annahme mit Vorschlag von Herrn Eichert, Ersetzung des Wortes „einvernehmlich“ durch „in Benehmen“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

Begleitend zu den Konkretisierungen ist ein umsetzungsorientiertes Konzept für den natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleich im Ortsteil Golm zu erarbeiten.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind prioritär im Ortsteil Golm zu verankern.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Annahme des Vorschlags von Frau Hüneke: Umformulierung des Satzes in: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind prioritär im Ortsteil Golm zu verankern.“

 

Abstimmungsergebnis: mit 6:0:2 angenommen.

 

Herr Tomczak schlägt den zusätzlichen Satz, „Hierfür ist ein ortsteilbezogenes Konzept zu erstellen.“ vor.

 

Abstimmungsergebnis: mit 2:5:1 abgelehnt.

 

 

Der Rahmenplan ist i.V.m. den Konkretisierungen bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 ist unter Berücksichtigung der Maßgaben eine langfristige, gemeinsame Strategie- und Arbeitsgrundlage mit Selbstbindung für die Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltung.

 

Empfehlung der Verwaltung: Annahme

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

  1. Die aufgezeigten Handlungsfelder und Maßnahmen sind durch die Verwaltung im Einvernehmen in Benehmen mit dem Ortsbeirat Golm konzeptionell, finanziell und zeitlich zu konkretisieren.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Annahme mit Vorschlag von Herrn Eichert, Ersetzung „im Einvernehmen“ durch in Benehmen“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 ist im Rahmen eines entwicklungsbegleitenden Monitorings regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) auf seine Aktualität zu prüfen und hinsichtlich seiner planerischen Grundzüge im Einvernehmen in Benehmen mit dem Ortsbeirat Golm fortzuschreiben.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Annahme mit Vorschlag von Herrn Eichert, Ersetzung „im Einvernehmen“ durch in Benehmen“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

 

Änderungsantrag (Ergänzungen) Ortsbeirat Eiche:

 

  1. Im Rahmenplan Golm ist die geplante bauliche Inanspruchnahme von Flächen des Landschaftsschutzgebietes deutlich zu verringern, so dass wenigstens die Hälfte der LSG-Fläche freier Landschaftsraum bleibt. Insbesondere ist die dem Katharinenholz gegenüberliegende Fläche westlich und nördlich des Naturwaldes ist als naturnahe Landschaft zu erhalten und im LSG zu belassen. Änderung betrifft u. a. Seite 60, 64, 70 des Konzeptes.

 

Empfehlung der Verwaltung: Ablehnung

 

Abstimmungsergebnis: mit 2:6:0 abgelehnt.

 

 

  1. Im Rahmenplan Golm ist zu berücksichtigen, dass sich die geplante bauliche Inanspruchnahme sowohl in das vorhandene Ortsbild integriert als auch ein „fließender“ Übergang in den Freiraum des LSG gestaltet wird. Ebenso ist der angrenzende Ortsteil Eiche mit einzubeziehen. Dabei ist bei der Planung bereits zu berücksichtigen, dass Wohnraum für Menschen mit geringerem Einkommen geschaffen wird, Möglichkeiten des genossenschaftlichen Wohnbaus eingeräumt sowie innovative bauliche Wohnformen ermöglicht werden, die den jeweiligen Lebensphasen der Mieter und Mieterinnen angepasst werden können.

 

Empfehlung der Verwaltung: Annahme

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

  1. In Übereinstimmung mit den gesamtstädtischen Zielen der Förderung bezahlbaren Wohnraums und nachhaltiger Quartiersentwicklung werden gemeinwohlorientierte Akteure der Wohnungswirtschaft wie Genossenschaften, die ProPotsdam, das Studierendenwerk, Mietwohnungsorganisationen sowie Baugruppen bevorzugt bei der Grundstücksvergabe berücksichtigt.

 

Empfehlung der Verwaltung: Annahme

 

Abstimmungsergebnis: mit 6:0:2 angenommen.

 

 

  1. Der Verkehr ist sowohl bei ÖPNV als auch bei MIV zukunftssicher auskömmlich zu planen. Dabei sind Vorkehrungen zu treffen, die weitere zusätzliche Verkehrsbelastungen der bereits jetzt überlasteten Roßkastanienstraße und der Kaiser-Friedrich-Straße wirksam verhindern. Insbesondere sind nicht individuell motorisierte Menschen zu berücksichtigen.

 

Empfehlung der Verwaltung: Annahme

 

Abstimmungsergebnis: mit 7:0:1 angenommen.

 

 

  1. Vorbehaltlich erst später vorliegender Prüfergebnisse für den Bau einer Ortsumgehungsstraße Potsdam ist eine Trasse für eine Ortsquerung des OT Golm (vorzugsweise in einer Tunnelröhre) freizuhalten.

 

Empfehlung der Verwaltung: Ablehnung

 

Abstimmungsergebnis: mit 0:8:0 abgelehnt.

 

 

  1. Es ist ein Konzept für die verträgliche Abwicklung nötiger Bauverkehre zu erarbeiten damit Mehrbelastungen der Ortslagen Golm und Eiche während der Bauzeit verhindert werden. Die Nordanbindung Golm ist frühzeitig fertig zu stellen.

 

Empfehlung der Verwaltung: Ablehnung

 

Abstimmungsergebnis: mit 3:4:1 abgelehnt.

 

 

  1. r KFZ ist östlich der Eisenbahn eine Verbindung zwischen dem mittleren und nördlichen Teil des Plangebietes in Verlängerung der Karl-Liebknecht-Straße zur Clara-Immerwahr-Straße einzurichten. Diese Änderung ist u. a. auf Seite 86 einzuarbeiten.

 

Empfehlung der Verwaltung: Ablehnung

 

Abstimmungsergebnis: mit 1:4:3 abgelehnt.

 

 

  1. Die neuen Baugebiete sind mit ortstypisch ausreichender Zahl von KFZ-Stellplätzen zu planen.

 

Empfehlung der Verwaltung: Ablehnung

 

Abstimmungsergebnis: mit 2:6:0 abgelehnt.

 

 

  1. Ein Projekt Bürgerhaus ist für die Ortsmitte den Entwicklungsbereich Golm einzuplanen, was sich am Bürgerhaus Schlaatz oder anderen Potsdamer Bürgerhäusern orientieren möge.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Annahme mit der Änderung von Herrn Jäkel, Ersetzung „die Ortsmitte“ durch „den Entwicklungsbereich“

 

Abstimmungsergebnis: mit 4:0:4 angenommen.

 

 

  1. Die soziale Infrastruktur für Golm und Eiche ist nicht nur bedarfsentsprechend vollständig zu planen einschließlich Schulen, Kitas, Senioren-Betreuungseinrichtungen, Ärztehäusern und wohngebietstypischen Dienstleistungsangeboten, sondern auch durch die Investoren zu finanzieren.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Annahme unter der Streichung der Passagen, „nicht nur“ und „, sondern auch durch die Investoren zu finanzieren

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

 

Der Vorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 bildet unter den Maßgaben, dass

 

  1.  im Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord

 

a)      eine Siedlungsentwicklung nur in dem Umfang erfolgt, dass die künftige Siedlungskante einen Abstand von mindestens 150 m zum Waldrand des Windmühlenbergs einhält,

b)     eine abgestufte, landschaftsverträgliche Bauhöhenentwicklung erfolgt,

c)      die Baudichten zoniert werden, und zum Siedlungsrand hin aufzulockern sind,

d)     eine leistungsfähige verkehrliche und soziale Infrastruktur zentraler Baustein der Siedlungsentwicklung ist,

e)      der Verlust wertvoller Agrarflächen vollständig zu kompensieren ist,

 

  1.  die alte Ortsmitte von Golm durch Funktionszuweisungen zu stärken ist,

 

  1.  innerörtliche Verdichtungspotentiale zu nutzen sind,

 

  1.  die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im Verkehrsnetz signifikant zu verbessern ist,

 

die planerische und konzeptionelle Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortsteiles und des Innovationsstandortes Golm. und ist u.a. bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

 

r den Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord ist insbesondere zur Umsetzung der Maßgaben die Rahmenplanung zu konkretisieren, fortzuentwickeln und mit dem OBR Golm in Benehmen abzustimmen.

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind prioritär im Ortsteil Golm zu verankern.

 

Der Rahmenplan ist i.V.m. den Konkretisierungen bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 ist unter Berücksichtigung der Maßgaben eine langfristige, gemeinsame Strategie- und Arbeitsgrundlage mit Selbstbindung für die Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltung.

 

  1. Die aufgezeigten Handlungsfelder und Maßnahmen sind durch die Verwaltung in Benehmen mit dem Ortsbeirat Golm konzeptionell, finanziell und zeitlich zu konkretisieren.

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 ist im Rahmen eines entwicklungsbegleitenden Monitorings regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) auf seine Aktualität zu prüfen und hinsichtlich seiner planerischen Grundzüge in Benehmen mit dem Ortsbeirat Golm fortzuschreiben.

 

  1. Im Rahmenplan Golm ist zu berücksichtigen, dass sich die geplante bauliche Inanspruchnahme sowohl in das vorhandene Ortsbild integriert als auch ein „fließender“ Übergang in den Freiraum des LSG gestaltet wird. Ebenso ist der angrenzende Ortsteil Eiche mit einzubeziehen. Dabei ist bei der Planung bereits zu berücksichtigen, dass Wohnraum für Menschen mit geringerem Einkommen geschaffen wird, Möglichkeiten des genossenschaftlichen Wohnbaus eingeräumt sowie innovative bauliche Wohnformen ermöglicht werden, die den jeweiligen Lebensphasen der Mieter und Mieterinnen angepasst werden können.
  2. In Übereinstimmung mit den gesamtstädtischen Zielen der Förderung bezahlbaren Wohnraums und nachhaltiger Quartiersentwicklung werden gemeinwohlorientierte Akteure der Wohnungswirtschaft wie Genossenschaften, die ProPotsdam, das Studierendenwerk, Mietwohnungsorganisationen sowie Baugruppen bevorzugt bei der Grundstücksvergabe berücksichtigt.
  3. Der Verkehr ist sowohl bei ÖPNV als auch bei MIV zukunftssicher auskömmlich zu planen. Dabei sind Vorkehrungen zu treffen, die weitere zusätzliche Verkehrsbelastungen der bereits jetzt überlasteten Roßkastanienstraße und der Kaiser-Friedrich-Straße wirksam verhindern. Insbesondere sind nicht individuell motorisierte Menschen zu berücksichtigen.
  4. Ein Projekt Bürgerhaus ist für den Entwicklungsbereich Golm einzuplanen, was sich am Bürgerhaus Schlaatz oder anderen Potsdamer Bürgerhäusern orientieren möge.
  5. Die soziale Infrastruktur für Golm und Eiche ist bedarfsentsprechend vollständig zu planen einschließlich Schulen, Kitas, Senioren-Betreuungseinrichtungen, Ärztehäusern und wohngebietstypischen Dienstleistungsangeboten.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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