09.05.2023 - 3.2 Flächennutzungsplan-Änderung ?Golm Nord? (28/22...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Vorsitzende eröffnet die 2. Lesung.

 

 

Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) nimmt Stellung zur geändert beschlossenen Fassung des Ortsbeirates Golm, die angenommen werden kann, wenn die Passage „nach den Vorgaben des OBR Golm“ berichtigt wird in, „nach den Maßgaben des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung“.

 

 

Frau Knier (Ortsvorsteherin Golm) stimmt dieser Berichtigung zu.

 

 

Votum Ortsbeirat Golm vom 20.4.2023:

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung „Golm Nord“ (28/22) ist nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB durchzuführen Aufstellungsbeschluss (gemäß Anlagen 2 und 3)

 

  1. Planerische Grundlage für die Flächennutzungsplan-Änderung ist der vorliegende nach den Vorgaben des OBR Golm Maßgaben des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung konkretisierte Rahmenplan Golm 2040 (siehe Anlage 4).

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.“

 

 

Der Vorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung „Golm Nord“ (28/22) ist nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB durchzuführen Aufstellungsbeschluss (gemäß Anlagen 2 und 3)
  2. Planerische Grundlage für die Flächennutzungsplan-Änderung ist der vorliegende nach den Maßgaben des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung konkretisierte Rahmenplan Golm 2040 (siehe Anlage 4).
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
  4.               Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage