09.05.2023 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) bringt die Vorlage ein.

 

 

Herr Jäkel bezieht sich auf die farbliche Darstellung in der von Herrn Wolfram gezeigten Präsentation und wünscht die Prüfung der farblichen Gestaltung der Schule. Er wünscht sich für die Schule eine angemessene Farbe.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 „Pappelallee/Reiherweg“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).
  2. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).
  3. Der Bebauungsplan Nr. 113 "Pappelallee/Reiherweg“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage