23.05.2023 - 3.7 Bebauungsplan Nr. 40 "Kaserne Kirschallee", 1. ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Stolzmann (Fachbereich Stadtplanung) bringt die Vorlage ein. Sie weist darauf hin, dass sich in der Nummer 3 des Beschlusstextes zwei Fehler sowie in der Anlage 3 ein Fehler eingeschlichen haben, die sie bittet berichtigt zu beschließen:

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereich Stadtplanung vom 07.03.200125.01.2023 (DS 22/SVV/09962) durchzuführen (siehe Anlage 3).“

 

In der Anlage 3 muss ebenfalls das Datum vom 7.03.2001 auf den 25.01.2023 korrigiert werden.

 

 

Der Vorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 40 “Kaserne Kirschallee“ ist im „Teilbereich David-Gilly-Straße“ nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1.               Anlass für die Änderung ist, dass die bislang vorgesehenen Nutzungen einer weiteren Kita, einer Jugendfreizeitstätte und eines Bürgertreffs aufgrund der beschlossenen konkretisierten Entwicklungsziele (DS 18/SVV/0735) sowie aufgrund von Entscheidungen der zuständigen Fachbehörden obsolet sind. Aktuell sind auf der Fläche die Nutzungen „Kindertagesstätte“, „Jugendfreizeitstätte“ und „Sportfunktionsgebäude“ zulässig. Statt der derzeit festgesetzten Nutzung „Jugendfreizeitstätte“ ist auf dem Standort eine Wohnnutzung für besondere Nutzergruppen langfristig zu sichern. Die Errichtung in Kombination mit einem Sportfunktionsgebäude ist weiterhin vorgesehen. 

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereich Stadtplanung vom 07.03.200125.01.2023 (DS 22/SVV/09962) durchzuführen (siehe Anlage 3).

 

  1.               Die Ziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld werden für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 (s. Anlage 2) entsprechend Punkt 2 konkretisiert

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage