27.06.2023 - 3.7 Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung ü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Einreicher: Oberbürgermeister, Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Di., 27.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Dr. Lauber (Fachbereich Ordnung und Sicherheit) bringt die Vorlage ein.
Herr Tomczak bringt den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE ein:
„Die DS 23/SVV/0509 Neufassung Stadtordnung wird wie folgt geändert:
1. Der § 2 erhält folgende neue Fassung:
„§ 2 Straßenmusik und Straßenschauspiel
(1) Die Ausübung von akustisch wahrnehmbarer Straßenmusik und Straßenkunst ist werktags (Montag bis Sonnabend) in den Zeiten 10:00 bis 20:00 Uhr und sonntags 10:00 bis 16 Uhr nur unter den folgenden Voraussetzungen zulässig:
a) Nach 30 Minuten Spielzeit soll der Standort an einen mindestens 100 Meter entfernt liegenden Platz verlagert werden.
b) Bei der Verwendung von elektronischen Verstärkern und lauten Blas- oder Rhythmusinstrumenten darf der Schalldruckpegel 80 Dezibel (A) in einem Umkreis von zehn Metern - ausgehend vom Spielort - nicht überschreiten.
c) Im Umkreis von 100 Metern zu Friedhöfen und während der Gottesdienstzeiten zu Kirchen ist das Musizieren ohne Erlaubnis nicht gestattet.
Auf das Merkblatt für Straßenmusik wird hingewiesen (Anlage 1).“
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ordnungswidrigkeitstatbestände in § 8 und das „Merkblatt für Straßenmusik“ entsprechend anzupassen.“
Herr Dr. Zöller hält den hiesigen Ausschuss nicht für die Vorlage zuständig. Er stellt daher den Antrag zur Geschäftsordnung (GO), sie inklusive des Ergänzungsantrages der Fraktion DIE aNDERE zur Kenntnis zu nehmen.
Für den GO-Antrag spricht Herr Tomczak.
Dagegen niemand.
Abstimmungsergebnis: mit 7:0:1 angenommen.
Anlagen zur Vorlage
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