28.11.2023 - 4.2 Gebühren für Bewohnerparkausweise
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Wiedervorlage)
- Datum:
- Di., 28.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Zöller bringt die neue Fassung des Antrages ein, die im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität zur Beschlussfassung empfohlen wurde:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bewohnerparkausweisgebührenordnung dergestalt zu überarbeiten, dass die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis auf mindestens €120 festgelegt wird, um wenigstens die Bewirtschaftungskosten eines Stellplatzes in den Gebühren abzubilden. Die Höhe der Bewirtschaftungskosten ist nach weiteren fünf Jahren erneut zu ermitteln.“
Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur) nimmt für die Verwaltung Stellung.
Herr Eichert erkundigt sich bezüglich des Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion, inwieweit die Vorschläge in der neuen Fassung aufgegangen sind.
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zunächst zu prüfen:
- inwieweit die Forderungen sowie möglicherweise weitere Differenzierungen im Sinne des Antrags mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind,
- welche sozialen Staffelungen aufgrund der ohnehin hohen und weiter steigenden finanziellen Belastungen der Potsdamerinnen und Potsdamer angemessen wären,
- sich dafür einzusetzen, dass eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird, dass eine Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen möglich wird,
- sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger nicht über die Kosten gezwungen werden, auf ihr Auto zu verzichten,
- zu prüfen, inwieweit die Bürgerinnen und Bürger in einem Beteiligungsverfahren z.B. einer Umfrage o.ä. in die Überlegungen einbezogen werden können, und
- in wieweit der Verwaltungsaufwand und damit die Kosten für eine derart angestrebte hohe Differenzierung der Anträge steigen wird.
Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis Oktober 2023 das Ergebnis der Prüfungen zur weiteren Beratung des Antrags vorzulegen.“
Nach intensiver Debatte geht Herr Dr. Zöller auf die Anmerkungen der Mitglieder ein und betont, dass hier die Kostenneutralität im Vordergrund stehe.
Der Vorsitzende stellt zunächst den Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Abstimmung:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für kostenfreie eine differenzierte Gebührenerhebung zwischen 120 und 360 Euro jährlich für Bewohnerparkausweise zu erarbeiten. Die Differenzierung soll folgende Aspekte berücksichtigen:
- Niedrige Gebühren für leichte bzw. kleine Fahrzeuge, gemessen etwa durch Leergewicht oder Fahrzeuglänge.
- Niedrige Gebühren für emissionsarme bzw. emissionsfreie Fahrzeuge.
- Berücksichtigung stadtteilspezifischer Kriterien (Bevölkerungsdichte, vorhandenes ÖPNV-Angebot etc.)
- Ermäßigungen für Empfänger:innen von Transferleistungen (SGB II, Bezieher:innen von Wohngeld etc.) und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Abstimmungsergebnis: mit 0:7:0 abgelehnt.
Der Vorsitzende stellt den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zunächst zu prüfen:
- inwieweit die Forderungen sowie möglicherweise weitere Differenzierungen im Sinne des Antrags mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind,
- welche sozialen Staffelungen aufgrund der ohnehin hohen und weiter steigenden finanziellen Belastungen der Potsdamerinnen und Potsdamer angemessen wären,
- sich dafür einzusetzen, dass eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird, dass eine Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen möglich wird,
- sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger nicht über die Kosten gezwungen werden, auf ihr Auto zu verzichten,
- zu prüfen, inwieweit die Bürgerinnen und Bürger in einem Beteiligungsverfahren z.B. einer Umfrage o.ä. in die Überlegungen einbezogen werden können, und
- in wieweit der Verwaltungsaufwand und damit die Kosten für eine derart angestrebte hohe Differenzierung der Anträge steigen wird.
Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis Oktober 2023 das Ergebnis der Prüfungen zur weiteren Beratung des Antrags vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: mit 1:5:1 abgelehnt.
Der Ausschussvorsitzende stellt die neue Fassung des Antrages zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bewohnerparkausweisgebührenordnung dergestalt zu überarbeiten, dass die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis auf mindestens €120 festgelegt wird, um wenigstens die Bewirtschaftungskosten eines Stellplatzes in den Gebühren abzubilden. Die Höhe der Bewirtschaftungskosten ist nach weiteren fünf Jahren erneut zu ermitteln.
Anlagen zur Vorlage
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