16.03.2023 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 16.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Reimann bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorbereitung der Haushaltsklausur am 03.03.2023 im Bürgerhaus am Schlaatz. Das Protokoll werde zeitnah den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Herr Reimann begrüßt den Oberbürgermeister und Bedankt sich für seine Teilnahme am Jugendhilfeausschuss.
Herr Reimann stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Er schlägt folgende Änderungen zur Tagesordnung vor:
Bis TOP 4 „Austausch mit dem Oberbürgermeister“ bleibt die Reihenfolge bestehen. Anschließend folgt nach einer kurzen Pause der Nichtöffentliche Teil. Der Tagesordnungspunkt 9.8 wird gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 4 behandelt. Dann folgt TOP 5 „Information des Jugendamtes“, anschließend die Haushaltsdebatte (inklusive TOP 8) mit allen Überweisungen aus der Stadtverordnetenversammlung. Der Bericht des Unterausschusses und der AGs nach § 78 (TOP 6) wird dem Protokoll beigefügt.
Unter TOP Sonstiges wird der Offene Brief an das Ministerium für Bildung und Sport behandelt.
Gegen die Änderung der Tagesordnung gibt es keine Einwände. Diese wird einstimmig angenommen.
Herr Reimann stellt die Niederschrift vom 16.02.2023 zur Abstimmung. Gegen die Niederschrift vom 16.02.2023 gibt es keine Einwände. Die Niederschrift wird einstimmig angenommen.
Abschließend bittet er Frau Frenkler, die Änderungen zur Niederschrift vom 15.12.2022 einzubringen.
Da die Änderungen nicht allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden konnten und die Darstellung technisch nicht sichergestellt werden konnte, wird der Änderungsvorschlag von Frau Frenkler dem Protokoll beigefügt. Man verständigt sich darauf, über diese Niederschrift am 27.04.2023 zu befinden. Dieser Vorschlag wird bei 2 Enthaltungen mit Stimmenmehrheit angenommen.
zu 4. Vorstellung Gutachten Elternbeitragsordnung
Frau Dr. Müller macht deutlich, dass es das Ziel sei, dass die Ergebnisse aus anderen Ausschüssen hier mit einfließen.
Frau Aubel führt aus, dass die Berichterstattung aufgrund der Veröffentlichung im Ratsinformationssystem erfolgt worden wäre. Es wäre das bewusste Ziel der Verwaltung gewesen, dies öffentlich zu machen. Im Nachgang aller Abstimmungen wäre die Befassung im Jugendhilfeausschuss geplant gewesen. Sie zitiert aus der dienstlichen Anweisung des Oberbürgermeisters zum Prüfauftrag gemäß § 101 Absatz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wie folgt:
„Ich weise mit sofortiger Wirkung an, dass
1) der CISO mit der Unterstützung des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen dieses Prüfauftrages betraut wird.
2) sämtliche Unterlagen und elektronischen Dateien, die im Zusammenhang mit der Erstellung der Kalkulation der Elternbeiträge im Zeitraum 2013-18 erstellt wurden, von der Löschung bzw. sonstigen Vernichtung bis auf weiteres ausgenommen sind und zum Zwecke der weiteren Prüfung vorzuhalten sind.
3) die Unterlagen im Sinne Ziff. 2 der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes auf Verlangen auszuhändigen bzw. zugänglich zu machen sind.
4) Fragen im Zusammenhang mit der Aufklärung des Sachverhalts vollumfänglich und unverzüglich beantwortet werden.
5) der FB 23 in Auswertung des Gutachtens einen Maßnahmenkatalog formuliert, um die im Gutachten aufgezeigten organisatorischen Mängel künftig zu vermeiden.
6) der FB 53 das Gutachten dahingehend auswertet, ob sich daraus erforderliche organisatorische Maßnahmen für die Gesamtverwaltung ableiten lassen.“
Herr Reimann führt aus, dass viele den Bericht der Presse entnommen hätten. Der Rechnungsprüfungsausschuss würde in der Regel nicht öffentlich tagen.
Herr Wagner und Herr Maßalski vom Institut für Public Management berichten mit Hilfe einer Präsentation über das Gutachten zur Berechnung der fehlerhaften Kita-Elternbeiträge 2015 bis 07/2018 (siehe Anlage 1).
Frau Dr. Müller verweist in diesem Zusammenhang auf ein Durcheinander zwischen Verwaltungshandeln und politischen Vorgaben. Sie möchte wissen, ob eine chronologische oder eine getrennte Betrachtung erfolgte. Herr Otto möchte wissen, ob es Fachbereichskonferenzen mit den Abteilungsleitenden und entsprechende Kontrollpflichten gibt. Frau Aubel führt aus, dass es keine Dokumentation zu den Kontrollen gebe. Sie macht deutlich, dass man darauf vertrauen müsse, dass die Fachverwaltung die Gesetze richtig liest. Herr Pfeiffer ergänzt, dass ein Kommunikations- und Kooperationskalender entwickelt worden wäre. Die Bereichsleitenden des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport würden jede Woche einmal mit der Fachbereichsleitung Bildung, Jugend und Sport sprechen. Die Arbeitsaufträge würden gezielt über die Hierarchien gestellt werden. Frau Aubel stellt klar, dass sich die damaligen Mechanismen ihrer Kenntnis entziehen, da sie in dem im Bericht benannten Zeitraum noch nicht in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam tätig war. Herr Maßalski vom Institut für Public Management gibt bekannt, dass es kaum eine schriftliche Dokumentation zur Kalkulation gegeben hätte.
Frau Dr. Müller fragt nach dem Zusammenhang mit der Haushaltslage. Herr Maßalski vom Institut für Public Management (IPM) führt aus, dass das IPM chronologisch vorgegangen wäre. Entsprechende Beratungen hätten in den Ausschüssen und mit dem AWO Bezirksverband Potsdam e.V. stattgefunden. Frau Aubel erklärt gänzt, dass es zu einem Ergebnis des Gutachtens gekommen wäre ist, das nicht mit dem geltenden Recht konform war. Sie macht deutlich, dass es nicht möglich sei, gesetzliche Vorgaben zu missachten so zu ändern, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Herr Maßalski macht darauf aufmerksam, dass es zum Zeitpunkt der Berechnung der Beiträge ein Zukunftsprogramm und daraus den politischen Willen der Anhebung passung der Höchstbeiträge gegeben hätte.
Herr Kaiser fragt nach einer Auflistung, mit wem die Interviews durchgeführt worden sind. Herr Maßalski führt aus, dass nur Positionen aufgelistet worden wären. Es sei nicht geplant, personenbezogene Daten im öffentlichen Teil zu veröffentlichen.
Herr Ströber macht darauf aufmerksam, dass Aussagen von Mitarbeitenden im Controlling und von Führungskräften nicht enthalten seien. Frau Aubel bittet zu bedenken, wem dies bewusst genutzt hätte. Herr Reimann gibt bekannt, dass es auch noch einmal eine zweite Lesung geben wird.
Herr Otto fragt nach der Schlussfolgerung. Frau Aubel führt aus, dass in der Beratungsfolge der Hauptausschuss wohl formal der letzte Ausschuss sei. Der Jugendhilfeausschuss wird sich nach den Ergebnissen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss und aus dem Hauptausschuss abschließend mit dem Gutachten befassen und Schlussfolgerungen beraten.
Frau Dr. Müller fragt nach dem Grad der Verbindlichkeit. Sie macht deutlich, dass man Eckpunkte festmachen müsse, die man kontrollieren kann. Frau Frenkler macht darauf aufmerksam, dass es in der Landeshauptstadt Potsdam viele freie Träger und daher unterschiedlichste und ungerechte einen geringen Höchstsätze bzw. Elternbeitragsordnungen geben würde. Sie betont, dass es weiter das Ziel sein müsse, schnellstmöglich eine einheitliche Elternbeitragsordnung herbeizuführen.
Herr Ströber fragt nach dem Gutachten und der IPM Präsentation in Schriftform etwas Schriftlichem. Herr Reimann antwortet, dass das Gutachten nun im Internet zu finden sei. Alle Ausschussmitglieder seien angehalten, sich damit zu befassen.
Herr Maßalski vom Institut für Public Management betont, dass die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung kooperativ gewesen wären.
Herr Reimann bittet darum, Fachfragen an das Jugendamt zu richten.