16.03.2023 - 9.8 Beauftragung eines Gutachtens bezüglich der Ber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Entsprechend der Feststellung der Tagesordnung wird die Drucksache 22/SVV/1218 gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 4 Austausch mit dem Oberbürgermeister- behandelt.

 

Der Diskussionsverlauf erfolgt unter Tagesordnungspunkt 4.

 

Der Jugendhilfeausschuss stellt fest:

 

Dem eigentlichen Auftrag gemäß des Beschlusses 19/SVV/0611 wird das Gutachten nicht gerecht.

 

Anders als darin gefordert kann das Gutachten „über die Hintergründe und die Verantwortlichkeiten bezüglich der Berechnung der fehlerhaften Kita-Elternbeiträge in den Jahren 2015 bis 31.07.2018“ nicht bzw. nicht im erwarteten Umfang aufklären.

 

Dennoch lassen sich aus dem Gutachten Handlungsempfehlungen ableiten.

 

Hier empfiehlt der Jugendhilfeausschuss:

 

  1. Die Komplexität der Kita-Elternbeitragsberechnung sowie unklar formulierte gesetzliche Vorgaben sind einer von mehreren Gründen, weshalb die fehlerhafte Berechnung im Beschlussverfahren nicht erkannt wurde. Mit einer generellen Beitragsfreiheit für alle Formen der Kindertagesbetreuung wären diese Herausforderungen für Verwaltung, Kommunalpolitik, Träger und Eltern obsolet. Darauf und auf die Fortsetzung der Kita-Rechtsreform ist durch alle Beteiligten an den entsprechenden Stellen hinzuwirken.

 

  1. Bei allen zukünftigen Vorlagen ist durch die Verwaltung sicherzustellen, dass die Herleitung von Kalkulationen für alle Ausschuss- und Gremienmitglieder nachvollziehbar ist. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Aufbereitung der Vorlagen, Ergänzungen durch detaillierte Anlagen, einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf und die Möglichkeit, fachliche Fragen (öffentlich oder entsprechend protokolliert) im Vorfeld zu diskutieren.

 

  1. Bei allen zukünftig zu erstellenden Beitragsatzung/ -ordnungen ist durch ein entsprechendes Verfahren sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bedingungen sowie ggf. kommunal beschlossene Kriterien eingehalten werden. Haushalterische Vorgaben dürfen nur bei Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben in den Erstellungsprozess einfließen. Die SVV könnte als kommunale Vorgabe den politischen Beschluss fassen, dass die Höchstbeiträge geringer ausfallen, als berechnet wurde. Das hätte Auswirkungen auf den Haushalt. Andere Möglichkeiten gibt es nicht.

 

  1. Die Dokumentation der Erstellung von Vorlagen durch die Verwaltung muss in Zukunft sicherstellen, dass Ausschuss- und Gremienmitglieder jederzeit nachvollziehen können, wer zu welchem Zeitpunkt auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen hat. Hierfür ist ein geeignetes Verfahren zu entwickeln.

 

  1. Um die Nachvollziehbarkeit von wesentlichen Verwaltungs-, Gremien- und Ausschuss-Entscheidungen sicherzustellen, sollen neben den Abstimmungsergebnissen auch der Diskussionsverlauf sowie die Positionen einzelner Mitglieder so konkret wie möglich dokumentiert werden. Hierfür ist ein geeignetes, ggf. technisches, Verfahren festzulegen.

 

  1. Den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19. Januar 2023 ist zu folgen.

 

Vor der Entscheidung über die zukünftige Vergabe von kostenintensiven Gutachten sollten zuerst die Beteiligten in der Verwaltung angehört und Vorgänge aufgeklärt werden.

Reduzieren

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

bei 3 Enthaltungen mit Stimmenmehrheit angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage