16.03.2023 - 4 Austausch mit dem Oberbürgermeister

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Der Oberbürgermeister bietet den Ausschussmitgliedern an, einmal jährlich einen Austausch in dieser Form im Jugendhilfeausschuss durchzuführen. Dieses Angebot wird dankend angenommen.

 

1)             Besetzung Geschäftsbereichsleitung GB 2

 

Der Oberbürgermeister verweist auf das bereits in der Presse diskutierte Verfahren zur Personalbesetzung. Er macht deutlich, dass die Verletzung der Persönlichkeitsrechte zukünftig vermieden werden müssen, um so Besetzungsverfahren nicht zu gefährden. Er beschreibt den Ablauf des Bewerbungsverfahrens und hofft, dass in der Stadtverordnetenversammlung im Mai ein positiver Entschluss gefasst werden könne. Sollte dies nicht möglich sein, werde erst frühestens Ende dieses Jahres ein neuer Besetzungsvorschlag unterbreitet werden können.

 

2)             Vertretungsregelung GB 2

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass derzeit Frau Meier (Geschäftsbereich 3) die formale Vertretung wahrnehme. Frau Dr. Seemann (FBL Kultur) nehme die Vertretung nach innen wahr. Regelmäßig gebe es Absprache zwischen Frau Meier, Frau Dr. Seemann, Herrn Pfeiffer und dem Oberbürgermeister. Ferner vertritt Frau Dr. Seemann den GB 2 in der Beigeordnetenkonferenz, Herr Pfeiffer vertritt die Belangen des FB 23 selbst.

 

3)             Gutachten Elternbeitragsordnung (EBO)

 

Der Oberbürgermeister führt noch einmal zum Prüfauftrag aus. Ferner betont er, dass bezüglich der verschwundenen E-Mail der Zeitraum klar eingrenzen werden konnte. Das betroffene Postfach wurde ordnungsgemäß freigegeben. Um zukünftig möglichen Datenverlusten entgegenzuwirken, werde man die Dienstanweisung entsprechend anpassen, um so eine regelhafte Aktenführung zu gewährleisten. Bei diesem Prozess werden man die entsprechenden Ausschüsse einbinden, um so die Transparenz zu gewähren. Ein Qualitätsmanagement werde etabliert.

 

Herr Reimann bringt die Stellungnahme zur EBO ein (siehe Tagesordnungspunkt 9.8).

 

In der sich anschließenden Diskussion verständigt man sich über mögliche Änderungswünsche und Ergänzungen.

 

Punkt 3 der Stellungnahme soll wie folgt geändert bzw. geteilt werden:

 

Bei allen zukünftig zu erstellenden Beitragsatzung/ -ordnungen ist durch ein entsprechendes Verfahren sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bedingungen sowie ggf. kommunal beschlossene Kriterien eingehalten werden. Haushalterische Vorgaben dürfen nur bei Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben in den Erstellungsprozess einfließen.

 

Die SVV könnte als kommunale Vorgabe den politischen Beschluss fassen, dass die Höchstbeiträge geringer ausfallen, als berechnet wurde. Das hätte Auswirkungen auf den Haushalt. Andere Möglichkeiten gibt es nicht.

 

Herr Reimann stellt diese Änderung zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

bei 4 Gegenstimmung und diverser Enthaltungen wird der Änderungsvorschlag abgelehnt.

 

Herr Reimann stellt die ursprüngliche Fassung der Stellungnahme zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

bei 3 Enthaltungen mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

In der sich anschließenden Diskussion verständigt man sich, diesen Vorschlag als Mitteilungsvorlage in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen. Die Federführung obliegt Herrn Reimann.

 

4)             Rufbereitschaft

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass aktuell die Rufbereitschaft durch 3 Mitarbeitende wahrgenommen wird, 3 weitere Stellen sind in Planung.

 

Herr Pfeiffer ergänzt, dass die Dienstanweisung zur Rufbereitschaft gemeinsam mit dem Personalrat und dem betreffenden Bereich erarbeitet wird. Bevor diese abgeschlossen wird, werde sie dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

5)             Organisationsuntersuchung

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass es mehrere Gutachten, verschiedener Unternehmen zu unterschiedlichen Stadien der Entwicklungen innerhalb des Geschäftsbereiches 2 bzw. der betreffenden Fachbereiche (Bildung und Sport / Jugendamt) gegeben habe. Nun müssen diese Gutachten evaluiert werden. Anschließend werde man den Jugendhilfeausschuss berichten.

 

In der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass mit unterschiedlichen Erwartungsvorstellungen herangegangen wurde. Die Ausschussmitglieder sehen die eigentlichen Probleme der freien Träger nicht berücksichtigt.

 

Herr Pfeiffer weist darauf hin, dass aufgrund eines Beraterwechsels, die Unterlagen der Firma Kienbaum noch übermittelt werden sollen. Dem Jugendhilfeausschuss werde man am 27.04.2023 ein Ergebnis vorstellen.

 

Ferner bittet der Oberbürgermeister den Jugendhilfeausschuss darum, die Erwartungen bzw. offenen Vorgaben zusammenzustellen. Das Gutachten der Firma Con_sens werde er der Niederschrift beifügen.

 

In der sich anschließenden Debatte verständigt man sich darauf, sobald das Kienbaumgutachten vorliegt, eine Schwerpunktsitzung des Jugendhilfeausschusses zu diesem Thema anzuberaumen.

 

6)             Positionspapier Kinderfreundliche Kommune

 

Der Oberbürgermeister betont, dass er keine Symbolpolitik ausführe. Die im Positionspapier enthaltenen Forderungen, setzen einen Beschluss der Stadtverordneten voraus. Er sei unterstütze den Vorschlag zur Unterzeichnung, jedoch müsse aufgrund der Forderungen aus dem Positionspapier, das Haushaltsaufstellungsverfahren modifiziert werden.

 

In der sich anschließenden Diskussion verständigt man sich zur Formalie. Alle Mitglieder und der Oberbürgermeister unterstützen die Forderungen des Positionspapiers zur Kinderfreundlichen Kommune. Die Belange der Kinder und Jugendlichen müssen vor dem Haushalt stehen.

 

Herr Reimann stellt diesen Beschluss, welcher zur Stadtverordnetenversammlung im Mai 2023 eingebracht werden soll, zur Abstimmung.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wir gebeten, das Positionspapier der kinderfreundlichen Kommune zu unterzeichnen und den im Positionspapier geforderten Vorgang des Kindeswohls bei der Haushaltsaufstellung anhand der Handlungsempfehlungen für die Berücksichtigung des Kindeswohlprinzips in kommunalen Haushaltsaufstellungsverfahren umzusetzen.

 

Dazu sollen Handlungsempfehlungen für die Berücksichtigung des Kindeswohlprinzips im kommunalen Haushaltsaufstellungsverfahren erarbeitet werden und ab dem Haushaltsverfahren 2025/2026 umzusetzen.

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Anlagen

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