16.03.2023 - 8.1 Ausbau Schulsozialarbeit

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Ströber bringt den haushaltsbegleitenden Ergänzungsantrag für den UA JHP ein. In der sich anschließenden Diskussion verständigt man sich zu Änderungsvorschlägen und der Deckungsquelle. Frau Müller schlägt als Deckungsquelle die nicht besetzten Stellen im Stellenplan vor.

 

Herr Reimann stellt folgende Änderung zum Ergänzungsantrag zur Abstimmung.

 

  1. Nach Ausstattung aller stattlichen Schulen mit Schulsozialarbeit werden ab Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden schrittweise alle Schülerinnen und Schüler an Potsdamer Schulen in freier Trägerschaft auf Antrag mit Schulsozialarbeit versorgt. Dabei werden Prüf- und Entscheidungskriterien in der jeweils gültigen Fassung zugrunde gelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

Herr Reimann stellt die Deckungsquelle zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

bei 3 Enthaltungen mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Herr Reimann lässt den geänderten Ergänzungsantrag abstimmen.

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Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:


In Fortsetzung der beiden SVV-Beschlüsse zur Schulsozialarbeit aus dem Jahre 2013 sowie zur Weiterentwicklung des 2015 beschlossenen Gesamtkonzeptes Schule - Jugendhilfe wird die Verwaltung beauftragt, den weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit wie folgt umzusetzen:

 

  1. Alle staatlichen Schulen, die die Landeshauptstadt Potsdam gemäß Schulentwicklungsplanung errichtet und ausstattet, erhalten mit Unterrichtsaufnahme eine Fachkraft entsprechend Handlungskonzept Schulsozialarbeit.
  2. Nach Ausstattung aller staatlichen Schulen mit Schulsozialarbeit werden ab Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden schrittweise alle Schülerinnen und Schüler an Potsdamer Schulen in freier Trägerschaft auf Antrag mit Schulsozialarbeit versorgt. Dabei werden Prüf- und Entscheidungskriterien in der jeweils gültigen Fassung zugrunde gelegt.
  3. Die Lenkungsgruppe Schule - Jugendhilfe begleitet die Umsetzung fachlich und entwickelt neue Kriterien, wenn dies für die bedarfsgerechte Umsetzung der Punkte 1 und 2 sowie für Sonderbedarfe erforderlich wird.
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen