25.05.2023 - 8 Satzung über die Festlegung und Erhebung von El...

Beschluss:
geändert beschlossen
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-  Vorbehandlung -

 

Frau Meier bringt die Beschlussvorlage ein. Herr Henkelmann ergänzt, dass seit dem 01.01.2023 das Brandenburgpaket gelte. Mit Blick auf den grundsätzlichen Vorrang des Brandenburgischen Kitagesetzes gegenüber der zu beschließende Satzung finden entsprechende Regelungen des Brandenburgpaketes (Beitragsfreiheit bis 35 T€ Nettohaushaltseinkommen sowie Beitragsdeckelung bis 55 T€ Nettohaushaltseinkommen) auch in der Landeshauptstadt Potsdam Anwendung. Rechtlich sei der Verwaltung jedoch nahegelegt worden, dass man die Satzung ohne die neuen Regelungen zum Beschluss bringt, um auch ab 2025 bestehende Regelungen zu haben sowie um die Abrechenbarkeit der Einnahmeausfälle gegenüber dem Land Brandenburg nicht zu gefährden. Sobald die Kindertagesstätten voraussichtlich in 2024in Krampnitz eröffnet würden, müsse man jedoch eine Anpassung vornehmen, um die Kosten der zusätzlichen Einrichtungen in den Berechnungen zu berücksichtigen. Man sei auch bestrebt spätestens nach dem ersten vollständigen Haushaltsjahr der kommunalen Einrichtungen Neuberechnungen durchzuführen, da man dann die Istkosten habe, auf deren Basis sodann eine Istkostenkalkulation durchgeführt werden kann. Momentan sei die Aufstellung nur mit prognostizierten Kosten möglich.

 

Frau Frenkler bittet zu Protokoll zu nehmen, dass die von der kommunalen Elternbeitragssatzung getrennt zu betrachtende stadtweite Vereinheitlichung der Kitaelternbeiträge grundsätzlich weiterverfolgt werden sollte.

 

In der anschließenden Diskussion wird vereinbart, dass man unter dem Punkt 3 im Beschlussvorschlag „vorbehaltlich“ durch „unter Berücksichtigung“ ersetze.

 

Herr Reimann stellt die Änderungen der Drucksache zur Abstimmung.

 

Abstimmung:

einstimmig angenommen

 

Anschließend stellt er die geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die „Satzung über die Festlegung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Kindertagespflege, für Potsdamer Kinder im Land Berlin sowie in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.08.2023“ einschließlich der Anlagen tritt zum 01.08.2023 in Kraft.

 

  1. Folgende Grundsätze finden Anwendung:
  • Elternbeitragssatzung inkl. Elternbeitragstabelle der Landeshauptstadt Potsdam auf Basis der sozialverträglichen Beitragssätze der freien Träger
  • Trägerbezogene Höchstbeiträge liegen jeweils unter den rechnerisch (Plan- und Ist-Kosten) ermittelten Höchstbeiträgen der kommunalen Standorte
  • Grundlage bildet jeweils der Träger, dessen Höchstwerte am nächsten unter den ermittelten Ist-Höchstbeiträgen der kommunalen Standorte liegen
  • Linearer Staffelungsverlauf der Beiträge
  • Erste Einkommensstufe bei 20.000 € (Netto) pro Jahr
  • Letzte Einkommensstufe bei 67.500 € (Netto) pro Jahr
  • Festsetzung des Einstiegsbeitrags bei 20 € pro Monat
  • Anwendung des Nettoeinkommensbegriffs (analog § 2a KitaG)
  • Geschwisterkindregelung: Prozentuale Reduzierung um jeweils 20 Prozent ab 2 unterhaltsberechtigten Kindern je betreutem Kind
  • Geschwisterkindregelung: Beitragsfreiheit ab dem 6. Kind
  • Betreuungsstufen Kindertagespflege: 6 Stunden, 7 Stunden, 8 Stunden, 9 Stunden, 10 Stunden
  • Betreuungsstufen kommunale Einrichtungen bzw. Potsdamer Kinder in Berlin: 6 Stunden, 7 Stunden, 8 Stunden, 9 Stunden, 10 Stunden, Hort: 4 Stunden, 5 Stunden, 6 Stunden
  • Festsetzung des Essengeldes auf 39,83 € pro Monat

 

Der Oberbürgermeister wird vorbehaltlich unter Berücksichtigung weiterer landesgesetzlicher Regelungen beauftragt, erstmalig zum 01.01.2025 die Höchstbeiträge (Platzkosten inkl. Staffelung) sowie jährlich das Essengeld (erstmalig zum 01.01.2024) zu prüfen und ggfs. eine Anpassung der Beitragstabelle und des Essengeldes vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

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