28.09.2023 - 9.2 Bebauungsplan Nr. 40 "Kaserne Kirschallee", 1. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 28.09.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wiedervorlage vom 25.05.2023.
Herr Lars Krampitz, Planer Stadtraum Mitte im Fachbereich 41 Stadtplanung der Landeshauptstadt Potsdam, bringt die Beschlussvorlage anhand einer Präsentation ein (Anlage 3).
Es wird vereinbart, dass es eine redaktionelle Änderung geben muss:
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereich Stadtplanung vom 07.03.2001 25.01.2023 (DS 22/SVV/09962) durchzuführen (siehe Anlage 3).
Anschließend stellt Herr Reimann die Änderungen der Drucksache zur Abstimmung.
Abstimmung:
mit Stimmenmehrheit angenommen
Herr Reimann stellt die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 40 “Kaserne Kirschallee“ ist im „Teilbereich David-Gilly-Straße“ nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Anlass für die Änderung ist, dass die bislang vorgesehenen Nutzungen einer weiteren Kita, einer Jugendfreizeitstätte und eines Bürgertreffs aufgrund der beschlossenen konkretisierten Entwicklungsziele (DS 18/SVV/0735) sowie aufgrund von Entscheidungen der zuständigen Fachbehörden obsolet sind. Aktuell sind auf der Fläche die Nutzungen „Kindertagesstätte“, „Jugendfreizeitstätte“ und „Sportfunktionsgebäude“ zulässig. Statt der derzeit festgesetzten Nutzung „Jugendfreizeitstätte“ ist auf dem Standort eine Wohnnutzung für besondere Nutzergruppen langfristig zu sichern. Die Errichtung in Kombination mit einem Sportfunktionsgebäude ist weiterhin vorgesehen.
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereich Stadtplanung vom 07.03.2001 25.01.2023 (DS 22/SVV/09962) durchzuführen (siehe Anlage 3).
- Die Ziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld werden für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 (s. Anlage 2) entsprechend Punkt 2 konkretisiert
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,4 kB
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2
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228,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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58,8 kB
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