28.09.2023 - 9.3 Sicherung der bedarfssensiblen Angemessenheit b...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 28.09.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Frau Bartelt bringt den Antrag ein.
Herr Gregor Jekel, kommissarischer Fachbereichsleiter im Fachbereich 39 Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam, befürwortet den Antrag und einen Beschluss. Somit habe man ein Votum, dass dies weiterhin so umgesetzt werden könne, sollten Krisen eintreten. Momentan setze man die Inhalte aber auch schon um.
Aufgrund einiger Unklarheiten in den Formulierungen des Antrages wird vorgeschlagen, den Antrag zurückzustellen, um eine Absprache zwischen der Fraktion und dem zuständigen Fachbereich vornehmen zu können.
Herr Reimann stellt die Zurückstellung der Drucksache zur Abstimmung.
Beschlussempfehlung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt setzt sich das Ziel, prekäre Wohnlagen für alle von Wohnungslosigkeit betroffenen oder bedrohten Menschen zu verhindern.
Dazu soll die im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung in den vergangenen Jahrzehnten entwickelte differenzierte Unterbringung entsprechend der unterschiedlichen Bedarfe für die Zukunft erhalten und umgesetzt werden. Die Auswahl von geeigneter Unterbringung für alle Menschen - unabhängig vom Rechtskreis - soll so für die Zukunft sichergestellt werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
- Die Standards der Unterbringung sollen sich nach den fachlichen Empfehlungen zu den individuellen Bedarfen der unterzubringenden Menschen richten, wie z. b. nach den Empfehlungen der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
- Sicherzustellen, dass die Zuweisung und Versorgung bei der Belegung der Wohngebäude aus dem Sonderbauprogramm nach Ordnungsrecht grundsätzlich den Ansprüchen an die Angemessenheit des Wohnraums an Angebote für WBS-Wohnungs-Freigaben der Landeshauptstadt Potsdam entsprechen.
- Der Stadtverordnetenversammlung ist über die strukturelle Verankerung einer entsprechenden Grundlage in die Geschäftsprozesse zur Unterbringung durch die jeweiligen Teams im Fachbereich 3 der Landeshauptsstadt Potsdam im Oktober 2023 Bericht zu erstatten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,6 kB
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