28.09.2023 - 9.4 Prüf- und Entscheidungskriterien für Anträge au...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Ralf Becker, Qualitätsmanager Jugendförderung des Fachbereiches 23 Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam berichtet, dass im Zuge der Erstellung des Jugendförderplans erkenntlich wurde, dass keine Kriterien für Anträge auf Regelförderung Jugendförderung vorliegen würden. In der Folge sei eine Abfrage bei den Jugendförderfachkräften des Landes Brandenburg initiiert worden, die offenbarte, dass kein einziges Jugendamt über entsprechende Kriterien und Verfahren verfüge. Die AG Jugendförderung bildete am 10.02.2022 eine Unterarbeitsgruppe mit dem Ziel beziehungsweise Auftrag der Erarbeitung eines transparenten Verfahrens für die Antragsprüfung/-entscheidung bezüglich der Aufnahme neuer Angebote in den Jugendförderplan beziehungsweise in die Regelförderung. Das Arbeitsergebnis wurde der Jugendförderung am 22.09.2022 vorgestellt und einstimmig beschlossen.

 

Vorschlag zur Zusammensetzung der Prüfkommission: 1 Vertreter*in des Jugendhilfeausschusses, 1 Vertreter*in der AG Jugendförderung, 2 Vertreter*innen des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport.

 

In der anschließenden Diskussion wird vereinbart, dass man den Beschlusstext bezüglich einer Evaluierung nach 2 Jahren sowie einer individuellen Zusammensetzung der Prüfkommission Fallbezogen durch den Jugendhilfeausschuss ergänzen wolle. 

 

Herr Reimann stellt die Änderungen der Drucksache zur Abstimmung.

 

Abstimmung:

einstimmig angenommen

 

Abschließend stellt er die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Bei unbeauftragten zusätzlichen Anträgen auf Regelförderung der Jugendförderung bzw. Aufnahme in den Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam werden diese anhand der beigefügten Prüf- und Entscheidungskriterien einer fachlichen Prüfung durch eine Prüfkommission unterzogen und das Prüfergebnis dem Jugendhilfeausschuss zu einer fachlich fundierten Entscheidung vorgelegt.

 

Die Kriterien sind 2 Jahre nach ihrer Anwendung zu evaluieren.

 

Der Jugendhilfeausschuss benennt eine Person zur Mitarbeit in der Prüfkommission.

 

Über die Zusammensetzung der Prüfkommission entscheidet der Jugendhilfeausschuss Fallbezogen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

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Anlagen zur Vorlage