28.09.2023 - 6.2 Information zum Aktionsprogramm „Aufholen nach ...

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Herr Ralf Becker, Qualitätsmanager Jugendförderung des Fachbereiches 23 Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam berichtet, dass das Programm vor zwei Jahren auferlegt worden sei. Dies werde gemäß Förderrichtlinie vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) seit dem 01.02.2022 und bis zum 31.07.2023 in der Landeshauptstadt Potsdam umgesetzt. Vom MBJS sei Anfang 2023 avisiert worden, dass es zu dem Programm eine Verstetigung geben solle – eine unbefristete Fortsetzung der Förderung der Corona-Schulsozialarbeit-Stellen. Dies bedeute für die Landeshauptstadt Potsdam 4 x 0,75 = 3,0 Vollzeitäquivalent. Dies sei im Juni 2023 mit der Richtlinie gesichert worden.

 

Die Corona-Schulsozialarbeit treffe auf akute Bedarfe, habe sich sehr gut etabliert, die konzeptionelle und methodische Ausrichtung bewährt und sollte deshalb fortgeführt werden. Der Bedarf sei aktuell größer als die personellen Ressourcen. In der Fortführung sei zu beobachten und darauf zu achten, dass es nicht zu einer starken Kompensation der Aufgabenfelder der Lehrkräfte im erzieherischen Bereich der sozialen Kompetenzen durch die Corona-Schulsozialarbeit komme. Als Tendenz sei davon auszugehen, dass intervenierende, auffangende Angebote der Schulsozialarbeit in den nächsten fünf Jahren einen hohen Stellenwert einnehmen werden. Die präventive Arbeit der „normalen“ Schulsozialarbeiter*innen an den Einsatzschulen (Projektarbeit) finde weiterhin statt, sei aber nur im begrenzten Umfang möglich, da die Schulsozialarbeiter*innen durch die intensive Einzelfallbegleitung enorm zeitlich und fachlich gebunden seien. Wesentlicher Grund dafür sei auch, dass diese nicht an die entsprechenden Hilfesysteme „abgegeben“ werden können oder Angebote fehlen (Klinikplätze, außerschulische Beschulungsstrukturen etc.). Ebenso erschwerend sei an manchen Schulstandorten die fehlende Einbindung und Abstimmung mit der Schulleitung. Aus diesem Grund werde die Corona-Schulsozialarbeit gemäß bestätigten Trägerkonzepten einschließlich Einsatzschwerpunkten fortgesetzt und sei auch nicht Bestandteil des Doppelhaushalt 2023/2024 begleitenden Beschlusses „Ausbau Schulsozialarbeit“ (DS 23/SVV/0219).