14.12.2023 - 6.1 aktueller Umsetzungsstand der Jugendamtsanträge...

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Bildungsgerechtigkeit sichern, Potsdamer Kitas stärken (lfd. Nr. 2)

Frau Elsaßer berichtet, dass mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 16.12.2021 die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert worden sei, in der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2022 erforderliche Mittel, die für die Erfüllung der pflichtigen Leistung für Kinder mit besonderen Bedarf in Kindertagesstätten gemäß KitaG § 12 in Höhe von 800.000€ in den Haushalt der LHP im Jahr 2022 einzustellen. Die für die Umsetzung dieser Pflichtaufgabe aufzuwendenden Mittel sind für die Folgejahre in der jeweils erforderlichen Höhe zu sichern. In Analogie zu Berliner Entscheidungen erfolge seit 2022 eine Förderung von Kindertageseinrichtungen in Potsdam mit mehr als 40% Kinder mit Migrationshintergrund. Im Ergebnis in 2022 seien somit elf Einrichtungen (Krippe und Kindergarten) mit zusätzlichem Personal gefördert worden. Das seien auch die Einrichtungen, in denen besondere Belastungslagen (Rückmeldungen aus Einrichtungen und Ergebnisse Sprachstandserhebungen) deutlich geworden seien. Freie Träger hätten sich unter anderem in der AG 78 Kita mehrfach dafür ausgesprochen, dass über die Förderung hinaus auch Horteinrichtungen zu berücksichtigen wären. Daraufhin sei im Rahmen der Haushaltsplanung der finanziell pflichtige Bedarf für alle Betreuungsformen (2023/ 2024) ermittelt worden. In der Planung 2023/2024 habe dies einen Ansatz in Höhe von 1.780 T Euro ergeben. Darüber hinaus habe die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2023 (Änderungen der Fraktionen zur Haushaltssatzung 2023/24) folgenden Beschluss gefasst:

 

Bildungsgerechtigkeit sichern, Potsdamer Kitas stärken

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge vorbehaltlich des ausstehenden Prüfergebnisses der Verwaltung beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Haushaltsmittel für die Betreuung von Kindern mit besonderem Entwicklungsbedarf in Potsdamer Kitas für das Jahr 2024 um 450.000 Euro zu erhöhen, umso eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Förderung der Kinder zu gewährleisten und den personellen Ressourcenbedarf zu decken.

 

Durch diese Entscheidung stünden folgend zuzüglich zu den Haushaltsansätzen 2023/2024 900.000 Euro zur Verfügung. Aus der AG 78 Kita sei die Unter-Arbeitsgemeinschaft (UAG) 78 Kita „Inklusive Kindertagesbetreuung in Potsdam“ beauftragt worden, konzeptionelle Möglichkeiten für einen nachhaltigen Einsatz der Mittel zu erarbeiten. Die Ergebnisse wurden in der AG 78-Sitzung am 21.11.2023 vorgestellt. Am Ende eines umfassenden Austauschs habe man sich mehrheitlich für folgende Säulen (ab 2024) entschieden: Kinder mit Migrationshintergrund, Modellprojekt „Auf dem Weg zur Inklusion“, Modellprojekt „Kita-Sozialarbeit“. Im Nachgang der Sitzung der AG 78 sei durch ein Mitglied in der Sache mit Bezug auf das Landesprogramm Kiez Kita und die Möglichkeit des Einsatzes von finanziellen Mitteln für sogenannte weitere standortbezogene Einzelentscheidungen darum gebeten worden, den Vorgang nochmals in der kommenden AG 78 zu besprechen. Die durch die UAG 78 erarbeiteten Maßnahmen würden die Umsetzung des Beschlusses nachhaltig ermöglichen. Eine Umsetzung wird empfohlen. Darüber hinaus sollte die geäußerte standortbezogene Sorge im Einzelfall in der AG 78 besprochen und gegebenenfalls eine vierte Säule für Einzelfallentscheidungen aufgenommen werden. Über Kriterien sollte in der AG 78 zu Beginn 2024 entschieden werden.

 

Leuchtturmprojekt für Potsdam: Familienzentren jetzt umsetzen (lfd. Nr. 3.)

Frau Elsaßer berichtet, dass die Stadtverordnetenversammlung in der Sache folgende Änderung der Fraktionen zur Haushaltssatzung 2023/2024 (DSSCC/0219) beschlossen habe:

 

Leuchtturmprojekt für Potsdam: Familienzentren jetzt umsetzen

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten in Zusammenarbeit mit geeigneten Kitas und weiteren relevanten Institutionen, ein Konzept "Mo.Ki - Monheim für Kinder" in Potsdam zu erstellen.

 

Dem Jugendhilfeausschuss ist zum Stand der Qualifizierung halbjährlich zu berichten.

 

Das Konzept „Mo.Ki – Monheim für Kinder“ beschreibe einen Präventionsansatz. Anliegen sei es, Kinder- und Jugendhilfeangebote systematisch umzubauen. Die Entwicklung des Kindes stehe bezogen auf präventive Arbeit im Mittelpunkt. Für nachhaltige Erfolge in der pädagogischen Arbeit bedarf es trägerübergreifender Fachkräfte und Netzwerke mit zahlreichen Kooperationspartnern. Aktuell unterstütze die Verwaltung Konzepte / Anträge von Kita-Trägern bezogen auf die Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) über die Förderung von Familienzentren im Land Brandenburg (Familienzentren-Förderrichtlinie) vom 10.07.2023. Ein Kindertagesbetreuungsstandort in Potsdam, Am Schlaatz habe bereits einen Zuschlag erhalten. Der Ausbau werde schrittweise mit dem Fokus der Vernetzung begleitet werden. Über die Strategieumsetzung / Konzeptionierung sei gemeinsam mit Kinder- und Jugendhilfeakteuren zu befinden.

 

Potsdamer Familien stärken: Ausbau der Beratungsstellen (lfd. Nr. 4.)

Frau Peters berichtet, dass ein Interessenbekundungsverfahren für Frühjahr 2024 geplant sei. Der Ausschreibungstext, sowie die spätere Auswahl eines Trägers, erfolge unter Beteiligung eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses.

 

Hierfür stellt sich Herr Frank Otto zur Wahl.

 

Abstimmung:

einstimmig angenommen

 

Ticketfreier ÖPNV für Schülerinnen und Schüler (lfd. Nr. 8.)

Herr Gessner berichtet, dass der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg im September 2023 einen Beschluss gefasst habe, womit das Schüler*innenticket zum 01.01.2024 zum Preis von 15 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt werden solle. Das Landesamt für Bauen und Verkehr (Genehmigungsbehörde) habe dem noch zustimmen müssen, was mittlerweile erfolgt sei. Die Familien werden angeschrieben und informiert. Rückerstattungen würden automatisch erfolgen.

 

Schülerarbeits- und Aufenthaltsraum am Einstein-Gymnasium (lfd. Nr. 10.)

Herr Gessner berichtet, dass für die vorgesehene Nutzung als Oberstufenraum/ Selbstlernzentrum eine Umwidmung im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens notwendig sei. Hierbei werde die neue Nutzung und dementsprechend auch die geänderten Anforderungen an den Brandschutz neu betrachtet. Weiterhin werde hierbei geprüft, ob der Ausbau des alten Regalsystems mit Zwischendecke aus verschiedenen Gesichtspunkten (Denkmalschutz, Statik usw.) möglich sei. Gemäß Antrag und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Beschlusses des Haushaltes 2023/2024 vom 07.06.2023 seien die notwendigen Mittel in den Wirtschaftsplan 2023 des Kommunalen Immobilien Service für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 40.000 Euro aufgenommen. Die Maßnahme könne erst im Jahr 2024 beginnen, da die finanziellen Mittel auch erst im Haushalt 2024 eingestellt und genutzt werden können.

 

Kostenloses Mittagsangebote für Schülerinnen und Schüler (lfd. Nr. 11.)

Herr Gessner berichtet, dass die Begrenzung des Portionspreises auf 3,90 Euro für ein Schulmittagessen gemäß des Stadtverordnetenbeschlusses ab dem 01.09.2023 umgesetzt werde. Der Beschluss verliere Ende 2024 seine Wirkung.

 

Kostenloses Frühstücksangebot an allen Grundschulen (lfd. Nr. 12.)

Herr Gessner berichtet, dass das mit dem Beschluss zur Verfügung gestellte Budget nicht ausreiche, um an allen Grundschulen ein kostenfreies Frühstück anbieten zu können. Daher habe man eruiert, welche Schulen besonders viele Kinder mit Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) hätten. Diese Schulen wurden gefragt, ob sie das Frühstücksangebot annehmen möchten. Aus dieser Umfrage hätten zwei Schulen ihr Interesse an diesem kostenfreien Frühstück bekundet. Derzeitig würden die Vorbereitungen zum Ausschreibungsverfahren an den jeweiligen Schulen laufen. Anfang 2024 könne das Verfahren für die beiden Schulen ins Laufen kommen, voraussichtlich Anfang des 2. Quartals 2024.

 

Weitere Details zu Teilnehmerzahlen (auf Nachfrage) werden als Anhang für das Protokoll nachgereicht (Anlage 2).

 

Ausstattung aller Schulen mit Menstruationsartikeln (lfd. Nr. 13.)

Herr Gessner berichtet, dass die finanziellen Mittel gemäß Änderungsliste der Verwaltung zum Haushalt 2023/2024 für die Ausstattung der Schulen und schulischen Einrichtungen mit Periodenproduktespendern eingesetzt werden. Aktuell werde die erforderliche Spenderausstattung nach Art und Umfang geprüft sowie eine Priorisierung der Schulstandorte für die Installation vorgenommen. Anschließend werde das öffentliche Vergabeverfahren durchgeführt. Nach erfolgter Installation würden die Periodenproduktespender mit Menstruationsartikeln als Verbrauchsmaterialien im Rahmen der vertraglichen Unterhaltsreinigung vom zuständigen Reinigungsdienstleister befüllt. Die Finanzierung der laufenden Befüllung erfolge über das Budget „Betriebskosten an KIS“. Voraussichtlich werde zum zweiten Quartal 2024 die sukzessive Installation der Periodenproduktspender an den Schulen und schulischen Einrichtungen erfolgen.

 

Schulsekretariate (lfd. Nr. 15.)

Herr Gessner berichtet, dass für die Erfüllung der pflichtigen Schulträgeraufgaben entsprechend dem v. g. Beschluss folgende Stellen eingerichtet wurden: 1. eine Vollzeit-Stelle Schulsekretariat im Springersystem mit Sperrfrist 30.04.2024, 2. eine 0,75-Stelle für das Schulsekretariat der Michael-Ende-Grundschule (47), 3. eine 0,25-Stelle Schulsekretariat Schule am Schloss (28) (Aufstockung der 0,75-Stelle auf eine Vollzeit-Stelle), 4. eine 0,75-Stelle Schulsekretariat Gymnasium Bornstedt. Eine Stelle im Springersystem sowie die 0,75-Stelle für die Grundschule 48 in Krampnitz stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Die 0,75-Stelle für die Eröffnung der Grundschule 48 in Krampnitz wird nach aktuellem Stand erst mit der Haushaltssatzung 2025 benötigt.

 

Kooperative temporäre Lerngruppe „Weidenhof“-Grundschule (lfd. Nr. 9.)

Herr Becker berichtet, dass nach erfolgreicher Akquise einer sozialpädagogischen Fachkraft die kooperative temporäre Lerngruppe ab dem 16.10.2023 in Trägerschaft von Independent Living Stiftung fortgeführt werden konnte.

 

Ausbau Schulsozialarbeit (lfd. Nr. 17.)

Herr Becker berichtet, dass ab dem Schuljahr 2024/2025 folgende bisher unversorgte Schulen Schulsozialarbeit erhalten: Grundschule am Telegrafenberg (43), Abendschule Heinrich von Kleist (15), Michael-Ende-Grundschule (47). Entgegen der bisherigen Planung gehen weitere staatliche Schulen erst 2024/2025 beziehungsweise 2025/2026 an den Start und erhalten Schulsozialarbeit erst nach einem Jahr Schulbetrieb. Im Doppelhaushalt 2023/2024 seien für 2024 Finanzen für 3,0 BZÄ eingestellt, in der MiFi ab 2025 für 5,0 VZÄ geplant.

 

Rahmen- und Handlungskonzept zur „Integrationsschulsozialarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam“ (lfd. Nr. 18.)

Herr Becker berichtet, dass die Etablierung der Integrationsschulsozialarbeit (ISSA) an vier Schulstandorten erfolge (Weidenhof-Grundschule (40), Grundschule am Humboldtring (37), Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe (51), Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule (46)). Die Lenkungsgruppe Schule-Jugendhilfe habe am 07.06.2023 das Fachvotum zu weiteren Schulstandorten mit Bedarf an ISSA auf Basis der im Konzept festgelegten Vergabekriterien (das Fachvotum benennt sechs weitere Schulstandorte nach Rang sowie die mobile Integrationsschulsozialarbeit) bestätigt. Zur Umsetzung des Fachvotums stünden in 2025 keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die ISSA werde wie die reguläre Schulsozialarbeit durch Auswertung der Sachberichte, jährliche Auswertungsgespräche mit den Schulen/Schulsozialarbeiter*innen/Trägern und Auswertungsgesprächen mit den Trägern von ISSA evaluiert.

 

Finanzierung des ESF-Projekts JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit (JUST Best) (ldf. Nr. 19.)

Herr Becker berichtet, dass keine Beteiligung an dem besagten ESF Projekt stattfinde, da keine verbindliche Ko-Finanzierung zur Antragsfrist vorhanden gewesen sei (Ansatz 70.000 Euro).

 

Einrichtung einer zusätzlichen Koordinationsstelle für Frühe Hilfen im Kinderschutz (lfd. Nr. 20.)

Herr Becker berichtet, dass die Stelle bis zum 30.04.2024 gesperrt sei.

 

Laut Herr Reimann dürfe die Stelle wieder entsperrt werden, der Geschäftsbereich könne da eigenständig handeln.

 

Einrichtung eine Stelle für den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (lfd. Nr. 21.)

Herr Becker berichtet, dass die Stelle bis zum 30.04.2024 gesperrt sei.

 

PLUS Programm (lfd. Nr. 22.)

Frau Margraf berichtet, dass für das Förderprogramm „Potsdamer Lern- und Unterstützungssystem für schulbezogene Jugendhilfeleistungen an den Schulen der Landeshauptstadt Potsdam (PLUS)“ durch einen haushaltsbegleitenden Beschluss für 2023 und 2024 ein zusätzliches Sonderbudget in Höhe von insgesamt 300.000,00 Euro vorliege. Konkret bedeute dies folgendes: das vorhandene Budget für 2024 in Höhe von 350.000,00 Euro abzüglich bereits für das 1. Halbjahr aufgrund des Schuljahres 2023/2024 gebundener Haushalts-Mittel von 108.000,00 Euro ergeben 242.000,00 Euro, regulär ab September 2024 bis Dezember 2024 für das Schuljahr 2024/2025. Eine extra zu bewilligende kurzfristige PLUS-Förderung für das 2. Schulhalbjahr 2023/2024 (ab Februar bis Juli 2024) sei nicht sinnvoll, da einerseits die Koordination zusätzlicher Projekte aufgrund engmaschiger Planung des Schuljahres sowohl für die Projektträger als auch für die Schulen komplex und nur mit ausreichendem Zeitvorlauf realisierbar wäre. Hinzu komme das anschließende Antrags-, Prüf- und Bewilligungsverfahren durch das Jugendamt, welches ebenfalls einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf benötige. Die beiden Sonderbudgets ließen sich jeweils einmalig als Rest in das nachfolgende Jahr verschieben, das heißt das Zusatzbudget 2023 in Höhe von 100.000,00 Euro einmalig in 2024 und Zusatzbudget 2024 in Höhe von 200.000,00 Euro einmalig in 2025. Empfehlenswert sei die Umsetzung der Sonderbudgets 2023 und 2024 im nächsten regulären PLUS-Antragsverfahren für das Schuljahr 2024/2025 mit folgender Aufteilung: 2024 (ab September bis Dezember 2024 = 242.000,00 Euro plus 100.000,00 Euro (aus 2023) = 342.000,00 Euro; 2025 regulär 175.000,00 Euro für 2. Schulhalbjahr plus 200.000,00 Euro aus 2024 = 375.000,00 Euro. In diesem Vorschlag gebe es eine relativ gleichmäßig finanzielle Aufteilung beider Schulhalbjahre und es entstünde einmalig ein Gesamtbudget von 717.000,00 Euro für das Schuljahr 2024/2025. Es werde empfohlen, neben den bisherigen antragstellenden Trägern alle weiteren Träger der Jugendförderung über das zusätzliche Budget zu informieren. Der zeitliche Vorlauf ermögliche so, eine breite Trägerschaft anzusprechen und somit eine möglichst vielfältige Projektauswahl gemäß der Programm-Richtlinie sowie größtmögliche Planungssicherheit bei den antragstellenden Trägern sowie kooperierenden Schulen zu gewährleisten. In der Kommunikation mit den Trägern und den Schulen sei eine Deckelung auf maximal 10 PLUS-Projekte pro freien Träger und gleichzeitig maximal 2 PLUS-Projekt(e) pro Potsdamer Schule empfehlenswert.

 

Die Antragsaufforderungen und damit auch Informationen zum Antragsverfahren werden den freien Trägern voraussichtlich bis zur nächsten Woche zugestellt.

 

In der anschließenden kontrovers geführten Diskussion zum Antragsverfahren und den Rahmenbedingungen zur Richtlinie wird vereinbart, die Thematik ausführlicher in der AG JuFö zu behandeln. Danach soll eine erneute Vorstellung im Jugendhilfeausschuss erfolgen.