14.12.2023 - 9.1 Schulhöfe und Sportanlagen für Kinder und Jugen...

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Herr Ströber bringt den Antrag ein.

 

Herr Reimann ergänzt, dass Schulen, die neugebaut würden, konzeptionell bereits entsprechend geplant werden sollten.

 

Herr Gessner berichtet, dass die Verwaltung die Intention des Antrages befürworte. Rahmenbedingungen würden jedoch eine pauschale Öffnung aller Schulhöfe erschweren (zum Beispiel fehlende Genehmigung gemäß Bauantrag und weiterer baurechtlicher Belange, Immissionsschutz gemäß Sportlärmschutzverordnung (Anwohner), Hortnutzung, Nähe zu anderen geöffneten großen Freizeitanlagen, etc.). Es könne für Neubauten berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit der DS 21/SVV/0728 seien bereits alle relevanten Schulstandorte auf eine mögliche Öffnung oder Teilöffnung der Schulhöfe und Schulsportanlagen geprüft worden. Eine aktuelle Liste zum Sachstand könne dem Protokoll angefügt werden (Anlage 3). Im Ergebnis bestünden schon heute an vielen Schulstandorten Mitnutzungsmöglichkeiten der Schulsportanlagen. Darüber hinaus werde bei aktuellen Schulbauprojekten an den Standorten Pappelallee, Schlaatz und Krampnitz bereits für die Öffentlichkeit mitnutzbare Sportanlagen berücksichtigt. Man berichte hierzu regelmäßig im Ausschuss für Bildung und Sport und könne dies auch im Jugendhilfeausschuss tun.

 

Herr Reimann stellt die Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das mit dem Aktionsplan Kinder-und jugendfreundliche Kommune 2017 bis 2020 beschlossene Leitziel -eine verschränkte öffentliche Nutzung von Schul-und Sportflächen, Kitas sowie Turnhallen ist in Potsdam zu gewährleisten -(Maßnahme 4.1.5) weiter kontinuierlich umzusetzen.

 

Dazu sind spätestens ab dem Haushaltsjahr 2025/2026, nach Möglichkeit früher,

 

1. sukzessive alle bestehenden Schulstandorte für die außerschulische öffentliche Nutzung zugänglich zu machen, mindestens aber drei weitere Standorte pro Jahr und

2. die finanziellen Mittel dafür entsprechend bereitzustellen.

 

Zusätzlich ist bei Schulneubauten die öffentliche Nutzung der Schulhöfe und Sportanlagen

außerhalb der Unterrichtszeiten generell sicher zu stellen.

 

Der Jugendhilfeausschuss ist halbjährlich über den Stand der Umsetzung zu informieren

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

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Anlagen