16.05.2023 - 3.5 ?Kultur- und Bildungspass? für Kinder und Jugen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Bartelt bringt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein.

 

Frau Uta Kitzmann, Fachbereichsleiterin Soziales und Inklusion, erläutert, dass die Verwaltung Recherchen in anderen Städten dazu durchgeführt hätte. Für die Einführung benötige man mindestens ein Jahr. Die Einführung bewirke für die Verwaltung eine hohe Entlastung bei der Abrechnung. Dennoch sei es weiterhin erforderlich, dass die Anträge gestellt und durch die Verwaltung geprüft werden. Die Verwaltung plädiere für den Antrag.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Schubert, ergänzt, dass die Einführung derzeit nicht etatisiert sei. 500.000 Euro ständen in keinem Haushaltsplan. Es sei erforderlich, entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen. Die Einstellung von Mitteln sei erst im Doppelhaushalt 2025/2026 möglich. Auf Nachfrage konnten keine Details zu der als zu hoch empfundenen Summe genannt werden.

 

Nach kurzer Diskussion werden durch Frau Lange die von Herrn Dr. Wegewitz und Frau Lange vorgestellten Änderungen des Antrages zur Abstimmung gestellt.

 

Abstimmung:

einstimmig angenommen

 

Abschließend stellt sie den so geänderten Antrag zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen App- und kartenbasierten „Kultur- und Bildungspass“ für Kinder und Jugendliche einzuführen, der u.a. folgende Kriterien erfüllen soll:

 

  • Entbürokratisierung durch Wegfall der angebots-/ leistungsbezogenen Einzelantragstellung Antragstellung;
  • Bündelung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung;
  • Bündelung der Angebote aus Bildung, Kultur und Freizeit der Stadt Potsdam;
  • einfach und intuitive Bedienung, sodass sie von Kindern und Jugendlichen eigenständig bedient und Angebote/ Leistungen gebucht werden können.

 

Über die Umsetzungsfortschritte Umsetzungsplanung ist den Stadtverordneten beginnend mit den bis zum 4. Quartal 2024 zu berichten. Die Umsetzung ist zum Schuljahr 2025/2026 anzustreben und die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2025/2026 einzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

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Anlagen zur Vorlage