30.11.2023 - 7.1 Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereic...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Spira informiert über den Inhalt der Vorlage. Frau Krüger beantragt folgende zwei Änderungen der Vorlage:

 

  1.  Änderungsantrag

 

Seite 8 unten:

„…Im Bereich Gesamtstädtische Planung sind dies über das dauerhafte Aufgabenspektrum hinaus die folgenden besonders zu benennenden Planungsaufgaben:

 

Priorität 1:

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans: Der aktuell gültige Flächennutzungsplan wurde 2014 beschlossen, der Landschaftsplan 2012. Die dynamische Entwicklung Potsdams hat dazu geführt, dass sich auch aus gesamtstädtischer Sicht sowohl wichtige Rahmenbedingungen als auch die Planungsaufgaben und -ziele geändert haben. Die FNP- und Landschaftsplan-Neuaufstellung ist deswegen erforderlich, um auch perspektivisch die städtebauliche Entwicklung Potsdams sachgerecht und städtebaulich geordnet steuern zu können. Ein Aufstellungsbeschluss ist für Herbst 2023 vorgesehen.“

 

Begründung:

 

Der Landschaftsplan und Flächennutzungsplan sind aufeinander bezogen und ergänzen sich, der Landschaftsplan ist die wesentliche ökologische Bezugsbasis des FNP und ergänzt die vorbereitende Bauleitplanung um qualitative Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftsplanung. Insbesondere wegen des hohen Nutzungsdrucks auf die ländlich geprägten Ortsteile im Potsdamer Norden und die sie umgebende historische Kulturlandschaft ist eine Aktualisierung des Landschaftsplans notwendig. Entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Brandenburger Erlasses „Bauleitplanung und Landschaftsplanung“ ist für jeden Flächennutzungsplan ein integrierter Landschaftsplan erforderlich (Parallelaufstellung).

 

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

einstimmig angenommen.

 

 

  1.  Änderungsantrag

 

Die Priorität für den „Rahmenplan Satzkorn“ ist von 2 auf 1 zu ändern. Die Bewertungsmatrix ist entsprechend anzupassen.

 

Begründung:

 

Neben dem Planungsziel „RP Rahmenplanung zur Ermittlung städtebaulicher Entwicklungspotentiale / als Vorbereitung verbindlicher Bauleitplanung“ treffen folgende Planungsziele auf den „Rahmenplan Satzkorn“ zu:

 

Q Verbesserung Aufenthaltsqualität / Qualitätssicherung

C 3 Bestandssicherung und -entwicklung vorhandener Unternehmen (S 156-1 "GewerbeflächenFriedrichspark Süd")

C 4 Strategische Standortentwicklung (S 156-1 "Gewerbeflächen Friedrichspark Süd")

C 5 Weiteres Gewerbe ab 30.000 m2 BGF („S 156-2 "Gewerbeflächen Friedrichspark Mitte/Nord")

D Technische Infrastruktur („BP Erneuerbare Energien“)

E 2 Planerisch relevante Einzelprojekte von gesamtstädtischer Bedeutung (S 173 "Freiflächensolaranlagen", „BP Erneuerbare Energien“)

E 3 Einzelprojekte von besonderer Bedeutung für die Ortsteile

 

Für den „Rahmenplan Satzkorn“ sind bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet worden, darunter das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK 2035) mit Satzkorn im Vertiefungsbereich 1, der Landschaftsplan 2012 sowie die Ergebnisse des Werkstattverfahrens „Dorfdialog: Fahrplan fürs Dorf und Ortsgestaltung mit Architekten“ 2022-2023. Der Dorfdialog wurde vom „Forum ländlicher Raum – Netzwerk Brandenburg“ organisiert, aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg gefördert und von der Brandenburgische Architektenkammer unterstützt.

 

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

einstimmig angenommen.

 

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage vom Ortsbeirat zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage