22.06.2023 - 9.1 Beschluss Rahmenplan Golm 2040

Beschluss:
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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Knier den Leiter des Fachbereiches Stadtplanung, Herrn Wolfram, und von der Wirtschaftsförderung, Herrn Schirmag, die anschließend anhand einer Power-Point Präsentation (dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt) über einen neuen Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Punkt 1 mit folgendem Wortlaut informieren:

 

  1.                Der Rahmenplan Golm 2040 bildet unter den Maßgaben, dass

 

  1.  im Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord

 

a)    im Prüfbereich (Anlage A) der Abstand der Bebauung zum Waldrand des Windmühlenberges sowie Dichte und Höhe der Bebauung überarbeitet werden, im Sinne einer abgestuften, landschaftsverträglichen Bauhöhenentwicklung mit zonierten Baudichten und Auflockerung zum Siedlungsrand. Ebenfalls sollen in den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mögliche Qualitäten und Nutzungen des Freiraums zwischen Wald und den neuen Quartieren dargestellt werden. Sowohl zum Städtebau als auch zum Freiraum ist im Rahmen der VU auch die Umsetzbarkeit darzustellen.

b)    eine leistungsfähige verkehrliche und soziale Infrastruktur zentraler Baustein der Siedlungsentwicklung ist,

c)    der Verlust wertvoller Agrarflächen vollständig zu kompensieren ist,

 

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(weiter entsprechend Beschlussvorschlag aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes)

 

Im Anschluss an seinen Bericht äert Herr Krause sein Bedenken zum neuen Beschlussvorschlag der Verwaltung und bringt seinen Vorschlag zur Änderung des neuen Beschlusstextes ein sowie eine Änderung der Anlage A (Prüfbereich):

 

  1.           Der Rahmenplan Golm 2040 bildet unter den Maßgaben, dass

 

  1.  im Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord

 

a)    im Prüfbereich (Anlage A) der Abstand der Bebauung zum Waldrand des Windmühlenberges sowie Dichte und Höhe der Bebauung überarbeitet werden, im Sinne einer abgestuften, landschaftsverträglichen Bauhöhenentwicklung mit zonierten Baudichten und Auflockerung zum Siedlungsrand. Ebenfalls sollen in den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mögliche Qualitäten und Nutzungen des Freiraums zwischen Wald und den neuen Quartieren dargestellt werden. Sowohl zum Städtebau als auch zum Freiraum ist im Rahmen der VU auch die Umsetzbarkeit darzustellen.

im Prüfbereich (Anlage A) der Abstand der Bebauung zum Waldrand des Windmühlenberges sowie Dichte und Höhe der Bebauung im Sinne

 

(1)   einer Vergrößerung des Abstandes zwischen Siedlungskante und Waldrand

(2)   einer abgestuften, landschaftsverträglichen Bauhöhenentwicklung mit zonierten Baudichten,

(3)   einer Auflockerung zum Siedlungsrand

überarbeitet werden.

 

b)    eine leistungsfähige verkehrliche und soziale Infrastruktur zentraler Baustein der Siedlungsentwicklung ist,

c)    der Verlust wertvoller Agrarflächen vollständig zu kompensieren ist,

 

d)  die Eignung des Schulstandortes im Hinblick einer zügigen Realisierbarkeit überprüft wird, und ggfs. ein neuer Schulstandort definiert wird,

 

  1.        die alte Ortsmitte von Golm durch Funktionszuweisungen zu stärken ist,

 

  1.        innerörtliche Verdichtungspotentiale prioritär zu nutzen sind,

 

  1.        die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im Verkehrsnetz signifikant zu verbessern ist,

 

die planerische und konzeptionelle Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortsteiles und des Innovationsstandortes Golm. und ist u.a. bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

 

Für den Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm - Nord ist insbesondere zur Umsetzung der Maßgaben die Rahmenplanung zu konkretisieren, fortzuentwickeln und im Einvernehmen mit dem OBR Golm in Benehmen abzustimmen.

 

Ebenfalls sollen in den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mögliche Qualitäten und Nutzungen des Freiraums zwischen Wald und den neuen Quartieren dargestellt werden. Sowohl zum Städtebau als auch zum Freiraum ist im Rahmen der VU auch die Umsetzbarkeit darzustellen.

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind prioritär im Ortsteil Golm zu verankern.

 

Der Rahmenplan ist i.V.m. den Konkretisierungen bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 ist unter Berücksichtigung der Maßgaben eine langfristige, gemeinsame Strategie- und Arbeitsgrundlage mit Selbstbindung für die Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltung.

 

  1. Die aufgezeigten Handlungsfelder und Maßnahmen sind durch die Verwaltung in Benehmen mit dem Ortsbeirat Golm konzeptionell, finanziell und zeitlich zu konkretisieren.

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 ist – im Rahmen eines entwicklungsbegleitenden Monitorings – regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) auf seine Aktualität zu prüfen und hinsichtlich seiner planerischen Grundzüge in Benehmen im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat Golm fortzuschreiben.

 

Im Weiteren schlägt er vor, den Prüfbereich zu erweitern und legt dazu eine geänderte Anlage vor, die sich auf den Prüfbereich von der Verwaltung bezieht (siehe Präsentation von Herrn Wolfram Seite 10).

 

Frau Dr. Ludwig plädiert dafür, den Vorschlag zur Änderung des Beschlusstextes der Ortsbeiratssitzung vom 20.04.2023 aufrechtzuerhalten.

 

Nach weiteren zahlreichen Redebeiträgen u.a. zur Wirtschaftlichkeit, zum Landschaftsschutzgebiet und zur künftigen Siedlungskante mit einem Abstand von mindestens 150 m

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Frau Knier beantragt die Vertagung der Tagesordnungspunkte 9.1 und 9.2 auf die nächste Sitzung.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 7 Ja-Stimmen angenommen,

bei einer Nein-Stimme.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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