26.06.2023 - 8 Ortsteilentwicklung

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Herr König informiert über den Sachstand und verliest in diesem Zusammenhang folgende Fragen seitens des Ortsbeirates:

 

Uetz

 

Seit Jahren ist der Stadtverwaltung das Problem mit dem zu versetzenden Ortsschild an der L92 Richtung Ketzin bekannt. Dies soll von Höhe Gutshof an das Ende der Uetzer Siedlung verlegt werden, um kommunale Planungsfreiheit für die weitere Entwicklung des Ortes zu haben. Bei einem Vororttermin mit Herrn Schenke wurde die Wichtigkeit erkannt und der Vorgang sollte zeitnah eingeleitet werden. Wie ist der Stand der Umsetzung? Gibt es eine eventuelle Zeitschiene mit der man rechnen kann?

 

Die Freiwillige Feuerwehr Uetz-Paaren soll ein neues Gerätehaus bekommen. Die Planungen für einen Spielplatz in Uetz ziehen sich seit 8 Jahren hin. Es gibt Überlegungen, beide Projekte auf dem Flurstück 151 Flur 2 gemeinsam zu verwirklichen. Dieser Standort wurde damals hinsichtlich des Spielplatzbaus abgelehnt. Der Grund war die unmittelbare Nähe des Flurstücks zur Landesstrasse.

 

Mit Versetzung des Ortsschildes würde das Flurstück an einer kommunalen Straße liegen. Sind dann beide Projekte an diesem Standort realisierbar? Hinweis: Fläche gehört der Kirche (Erbpacht).

 

Gutsgelände Uetz: Gibt es hier neue Informationen zur Entwicklung von Seiten der Stadt oder der S Immo als Eigentümer?

 

Paaren

 

Gutshaus und Parkplatz in Paaren: Das stark sanierungsbedürftige Gutshaus und der Parkplatz sollten verkauft werden. Wie ist hier der aktuelle Stand? Welche ggf. alternativen Pläne mit den Immobilien gibt es von Seiten der Stadt?

 

Spielplatz in Paaren: Auf dem Flurstück 606 in der Paarener Dorfstraße soll ein Spielplatz entstehen. Wie ist hier der aktuelle Fortschritt der Planung. In welchem Zeitrahmen können wir voraussichtlich mit der Errichtung des Spielplatzes rechnen?

 

Was ist mit dem Bau des Autobahnrasthofes bei Paaren? Gibt es hier neue Erkenntnisse?

 

Der Ortsbeirat bittet um die Weiterleitung der oben aufgeführten Fragen an die Verwaltung; verbunden mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme zu den Fragen.

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