19.09.2023 - 4.8 Anpassung der Integrierten Kita- und Schulentwi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Schubert bringt die Beschlussvorlage anhand einer Präsentation ein (Anlage 3).

 

Es folgt eine kontrovers geführte Diskussion.

 

Herr Prof. Dr. Hafezi bringt den Änderungsantrag 23/SVV/0880-03 ein.

 

Frau Lange bringt den Änderungsantrag 23/SVV/0880-04 ein. Herr Schubert ergänzt, dass man in Bezug auf den ersten Punkt bzgl. der Kulturbodendeponie beachten muss, dass sich das Gelände nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinde und man nicht frei darüber verfügen könne.

 

Herr Schubert ergänzt folgende Vorschläge, die in die Beschlussvorlage aufgenommen werden sollten:

 

Man sei mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Gemeinde Nuthetal in Gesprächen zu einem Interimsgesamtschulstandort in der Nähe zu Waldstadt Süd und dem Bahnhof Rehbrücke bis zum Schuljahr 2026/2027.

 

Bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten der Steuben-Gesamtschule im Jahr 2025 müsse man eine Profilierung des Schulstandortes im Kirchsteigfeld erarbeiten.

 

Es folgt eine kontrovers geführte Diskussion und anschließend eine Pause (19:55 Uhr bis 20:20 Uhr).

 

Anschließend einigt man sich wie folgt:

 

Die Änderungsanträge 23/SVV/0880-01 und 23/SVV/0880-02 sind in der Fassung des Änderungsantrages 23/SVV/0880-04 enthalten und werden daher nicht separat votiert.

 

Die eigentliche Beschlussvorlage 23/SVV/0880 wird durch die neue Fassung 23/SVV/0880-03 ersetzt.

 

Es ergibt sich eine Änderung, welche sich aus der neuen Fassung der Beschlussvorlage 23/SVV/0880-03 und des Änderungsantrages 23/SVV/0880-04 zusammensetzen.

 

Frau Lange stellt die Änderungen der Drucksache zur Abstimmung.

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Anschließend wird die ungeänderte Gesamtvorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Entsprechend dem Beschluss zum Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan 2021 bis 2026, Pkt. 8 wurde die Verwaltung beauftragt, eine jährliche Prüfung der Prognose im Vergleich zu den Ist-Schülerzahlen vorzunehmen. Gleichermaßen ist die Verwaltung entsprechend BrbSchulG § 102 verpflichtet, die planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot und den Planungsrahmen für einen zweckentsprechenden Schulbau schaffen. Eine Fortschreibung und Überprüfung ist zudem erforderlich, insbesondere bei einer Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen.

 

Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel hat im Rahmen des Übergangsverfahrens Klassenstufe 6 zu 7 (Ü7) mehrfach darauf hingewiesen, dass die durch die Stadt zur Verfügung gestellten Kapazitäten an Gymnasien nicht ausreichen werden. Im Ergebnis mussten in den vergangenen Schuljahren bereits mehrfach zusätzliche Klassen unter Vollauslastung der Klassenfrequenzen an den bestehenden Gymnasien errichtet werden. Darüber hinaus hat auch das zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit Bescheid zum Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan vom 27. Februar 2023 mitgeteilt, dass mit den geplanten Maßnahmen das Anwahlverhalten der Eltern nur bedingt Berücksichtigung findet und sofern Bedarfe im Rahmen der Fortschreibung festgestellt werden, weitere Gymnasialkapazitäten zu schaffen sind.

 

Ferner sind auch durch Verschiebungen von Baufertigstellungen und den Zuweisungen von Geflüchteten kurzfristige temporäre Maßnahmen erforderlich, für welche die Voraussetzungen gem. §§ 104, 105 BbgSchulG zu schaffen sind.

 

Potsdamer Süden (Waldstadt Süd, Brunnenviertel, Zum Teufelssee 2-4, An der Alten Zauche 2 c)

 

1.Zum Schuljahr 2024/2025 wird zunächst an einem Interimsstandort im Brunnenviertel ein dreizügiges Gymnasium (35) errichtet. Die für den Standort benötigten Außensportanlagen werden perspektivisch auf der Vorratsfläche Kulturbodendeponie realisiert. Bis zur Fertigstellung sind Interimslösungen zu sichern.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen zu prüfen, diesen

Interimsstandort dauerhaft als Gymnasium zu sichern. Die infrage kommenden Varianten (Miete, Erwerb) sind unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des voraussichtlichen Bedarfs zu prüfen.

Zur Deckung des Gesamtschulbedarfs im Potsdamer Süden werden die im IKSEP benannten Zügigkeiten in der Steuben-Gesamtschule (5 Züge bisher 4 genutzt) und im Schulzentrum am Stern (5 Züge bisher 4 genutzt) vollumfänglich genutzt.

3. In Abstimmung mit dem Kreiselternrat wird im Rahmen des kommenden Übergangsverfahrens Klasse 6 zu Klasse 7 (Ü7-Verfahren) eine Umfrage bei den zukünftigen Jahrgängen durchgeführt, in welchem die favorisierte Schulform der Sekundarstufe erfragt werden soll. Sollte im Ergebnis der Bedarf für weitere Gesamtschule für das Potsdamer Schulnetz ab dem Schuljahr 2025/2026 ableitbar sei, wird eine entsprechende Beschlussvorlage diesbezüglich erstellt. Als Grundlage einer überregionalen Schulentwicklungsplanung wird dem Landkreis Potsdam Mittelmark angeboten, sich an der Befragung zu beteiligen.

4.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Gemeinde Nuthetal bis zum Schuljahr 2026/2027 einen Interimsstandort für das Schulzentrum in der Waldstadt-Süd in der Nähe des Bahnhofs Rehbrücke zu entwickeln. Er soll bis zur Gründung der Schulzentrums Waldstadt-Süd die Gesamtschulbedarfe aus dem Einzugsbereich Nuthetal – Potsdam Waldstadt aufnehmen. Sollten die Gespräche mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark nicht erfolgreich verlaufen, wird zum Schuljahr 2027/2028 zunächst am Interimsstandort „Zum Teufelssee 2-4“ ein Schulzentrum mit zwei- bis dreizügiger Primarstufe und Hort sowie einer 5-zügig aufwachsenden Sekundarstufe I gegründet. Dazu ist die Schulkonferenz der Fontane-Oberschule einzubinden. Sollte eine Überführung nicht möglich sein, nimmt die Fontane-Oberschule ab dem Schuljahr 2027/28 keine neuen Klassen mehr auf und läuft aus. Die Neugründung des Schulzentrums erfolgt in diesem Fall separat.

Sollte im Ergebnis der Analyse der Anwahlzahlen ein weiterer Bedarf über die Erhöhung der Zügigkeit an der Steuben-Gesamtschule und am Schulzentrum Stern erkennbar sein, ist zum Schuljahr, in dem die Bedarfe entstehen, eine weitere Gesamtschule im Potsdamer Süden vorzugründen.

5. Spätestens zum Schuljahr 2031/2032 zieht das Schulzentrum Waldstadt Süd an den dauerhaften Standort am Bahnhof Rehbrücke um und wird als 3-6-3-zügiges Schulzentrum weitergeführt. Ab diesem Zeitpunkt Am Standort Waldstadt Süd wird zum Schuljahr 2031/2032 zur Deckung des langfristigen Gesamtschulbedarfs ein Schulzentrum mit dreizügiger Primarstufe und Hort, sechszügiger Sekundarstufe I sowie einer dreizügiger Sekundarstufe II errichtet. Davon sind jeweils ein Klassenzug der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I als Förderklassen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen zu führen.

6.  Nach erfolgtem Umzug des Schulzentrums Waldstadt Süd zum endgültigen Standort wird der bisherige Standort „Zum Teufelssee 2-4“ zu einem vierzügigen Gymnasialstandort umgebaut.

Mit Errichtung des Schulzentrums Waldstadt Süd 2031/2032 zieht die Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe (51) zum Standort Waldstadt Süd um und nimmt keine neuen 1. und 7. Klassen mehr auf. Mit Beendigung des Schuljahres 2035/2036 wird die Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe (51) geschlossen.

7. Spätestens ab dem Schuljahresbeginn 2034/2035 erfolgt ggf. die Fortführung des Gymnasiums Brunnenviertel (35) vierzügig am Standort „Zum Teufelssee 2-4“. Für den Fall der dauerhaften Fortführung des Gymnasiums am Standort Brunnenviertel wird der Standort „Zum Teufelssee 2-4“ dauerhaft als Schulstandort gesichert und ggf. bedarfsgerecht umgebaut.

Nach erfolgtem Umzug der Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe (51) zum Standort Waldstadt Süd wird der bisherige Standort „Zum Teufelssee 2-4“ zu einem vierzügigen Gymnasialstandort umgebaut.

8.  Mit der Errichtung des Schulzentrums mit Förderklassen am Standort Waldstadt Süd nimmt die Schule am Nuthetal (10/30) keine neuen 1. und 7. Klassen mehr auf und wird spätestens mit Beendigung des Schuljahres 2035/2036 geschlossen. Gleichzeitig zieht die Förderschule Schule am Nuthetal (10/30) zum Standort Waldstadt Süd um und wird in das Schulzentrum integriert.

Voraussichtlich am dem Schuljahresbeginn 2033/2034 erfolgt die Fortführung des vierzügigen Gymnasiums Brunnenviertel (35) in massiver Bauweise am Standort „Zum Teufelssee 2-4“.

9.   Nach erfolgtem Umzug der Förderschule Schule am Nuthetal (10/30) zum Standort Waldstadt Süd wird der bisherige Standort „An der Alten Zauche 2 c“ zu einer dreizügigen Grundschule mit Hort umgebaut. Am Standort wird anschließend, voraussichtlich zum Schuljahr 2033/2034, eine dreizügige Grundschule mit Hort errichtet.

Mit der Errichtung des Schulzentrums mit Förderklassen am Standort Waldstadt Süd nimmt die Schule am Nuthetal (10/30) keine neuen 1. und 7. Klassen mehr auf und wird spätestens mit Beendigung des Schuljahres 2035/2036 geschlossen. Gleichzeitig zieht die Förderschule Schule am Nuthetal (10/30) zum Standort Waldstadt Süd um und wird in das Schulzentrum integriert.

10. Alle Neubauten und Sanierungen erfolgen so, dass barrierefreie bzw. zumindest barrierearme Schulstandorte entstehen, sodass ein gemeinsames, inklusives Unterrichten möglich ist.

Nach erfolgtem Umzug der Förderschule Schule am Nuthetal (10/30) zum Standort Waldstadt Süd wird der bisherige Standort „An der Alten Zauche 2 c“ zu einer dreizügigen Grundschule mit Hort umgebaut. Am Standort wird anschließend, voraussichtlich zum Schuljahr 2033/2034, eine dreizügige Grundschule mit Hort errichtet.

11. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen in der Steuben-Gesamtschule im Jahr 2025 eine mit der Schulkonferenz abgestimmte Profilierung des Schulstandortes im Kirchsteigfeld zu erarbeiten. Dabei sollen die Herangehensweise und die Erfahrungen der Gesamtschule am Schlaatz (Quadratmeter-Bildung, Zusammenwirken mit Träger, Sportvereinen im Stadtteil) die Grundlage bilden. 

      Möglichst zum Schuljahr 2025/2026 wird zunächst an einem Interimsstandort im Potsdamer Norden ein dreizügiges Gymnasium errichtet. Voraussichtlich ab dem Schuljahresbeginn 2030/2031 erfolgt die Fortführung als vierzügiges Gymnasium in massiver Bauweise an einem Standort im Potsdamer Norden.

 

Potsdamer Norden

 

12. 11. Möglichst zum Schuljahr 2025/2026 wird zunächst an einem Interimsstandort im Potsdamer Norden ein dreizügiges Gymnasium errichtet. Voraussichtlich ab dem Schuljahresbeginn 2030/2031 erfolgt die Fortführung als vierzügiges Gymnasium in massiver Bauweise an einem Standort im Potsdamer Norden.

 

Darüber hinaus werden zur Deckung der steigenden Bedarfe, folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

13. 12. Temporäre Erweiterung des Gymnasiums Pappelallee (14) auf 4 Züge mittels einer zusätzlicher Containeranlage zum Schuljahr 2024/2025

14. 13. Prüfung einer dauerhaften Erweiterung des Hannah-Arendt-Gymnasium (5) um einen oder zwei Züge im Rahmen einer Machbarkeitsstudie.

 

Grundschule am Telegrafenberg (43)

 

15. 14. Zur Absicherung des pflichtigen Sportunterrichtes der Grundschule am Telegrafenberg (43) wird auf der Fläche der zukünftigen Außensportflächen der Grundschule eine Zweifeld-Sporthalle in Leichtbauweise bis Oktober 2024 errichtet.

 

16. 15. Spätestens zum Beginn 2025 wird die bestehende Modulanlage (Auslegung für 4 Jahrgänge) der Grundschule am Telegrafenberg (43) für einen kompletten Aufwuchs erweitert.

17. 16. Voraussichtlich in 2029 erfolgt die Fortführung der Schule in massiver Bauweise am geplanten Standort.

 

Eiche/Golm

 

18. 17. Bis zur Errichtung von dauerhaften Grundschulkapazitäten im Ortsteils Golm wird zur Absicherung der Schulnachfrage im Planungsraum 202 die Grundschule Ludwig Renn (2) zum nächstmöglichen Zeitpunkt um einen Zug erweitert. Dazu wird der Schulstandort mittels eines Modulbaus ergänzt.

19. 18. In den aktuell genutzten Container der jetzigen Schule am Schloss (28) wird nach Auszug der Schule, voraussichtlich ab dem Schuljahr 2027/2028 eine vierzügige Gesamtschule Golm errichtet.

20. 19. Voraussichtlich ab dem Schuljahresbeginn 2032/2033 erfolgt die Fortführung der Gesamtschule als Schulzentrums mit dreizügiger Primarstufe und Hort, fünfzügiger Sekundarstufe I sowie einer dreizügiger Sekundarstufe II in Golm. Dazu soll ferner geprüft werden, ob zusätzlich ein Klassenzug der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I als Förderklassen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen errichtet wird. Zusätzlich sollen zwei Großspielfelder berücksichtigt werden.

 

Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“ (55)

 

21. 20. Die Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“ (55) wird ab dem Schuljahr 2025/2026 bis zum Schuljahr 2027/2028 durch die PRO Potsdam saniert. Dazu wird sie an einen Interimsstandort an der Pirschheide ausgelagert. Nach erfolgter Sanierung dient der Standort für weitere Auslagerungen im Rahmen von Komplettsanierungen (unter anderem der Voltaire-Gesamtschule (9))

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=13023&TOLFDNR=2001103&selfaction=print