17.10.2023 - 6.2 Sachstand zur Prüfung der Erweiterung des Hanna...

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Frau Annika Buchholz, Schulleiterin Hannah-Arendt-Gymnasium (5), äußert sich im Zuge ihres Rederechtes zum möglichen Erweiterungsbau, der ihrer Meinung nach auf dem Schulgelände realisiert werden sollte. Benachbarte Flächen im Stadtteil sollten geschützt werden.

 

Frau Betti Bendyk, Schulleiterin der Zeppelin-Grundschule (23), und Herr Christoph Schneegas, stellvertretender Schulleiter der Zeppelin-Grundschule (23), bitten im Zuge ihres Rederechtes darum, auch sie im Prozess mit einzubinden, da Veränderungen des Gymnasiums auch immer die Grundschule betreffen würden.

 

Herr Robert Werner, Teilprojektleiter im Büro für integrierte städtische Planung des Geschäftsbereiches 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport der Landeshauptstadt Potsdam berichtet, dass entsprechend des Beschlusses „Anpassung der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026“, Drucksache 23/SVV/0880, unter Punkt 14 beschlossen wurde, eine dauerhafte Erweiterung des Hannah-Arendt-Gymnasiums (5) um einen oder zwei Züge im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu prüfen. Die Überprüfung erfolge unter Federführung des städtischen Planungsbüros (401). Dazu sei eine Leistungsbeschreibung für die Machbarkeitsstudie mit den zuständigen Akteuren (Verwaltung, Schulleitungen) abgestimmt und veröffentlicht worden. Diese umfasse die Prüfung mehrerer Varianten unter Einbeziehung von unterschiedlichen Flächen: Erweiterung des Gymnasiums um zwei Züge, Erweiterung des Gymnasiums um einen Zug, Erweiterung des Gymnasiums durch Ersatzneubau der Zeppelin-Grundschule und Nutzung des heutigen Gebäudeteils der Grundschule. Folgende Flächen werden dabei in die Prüfung einbezogen: Hannah-Arendt-Gymnasium (5), Zeppelin-Grundschule (23), Freie Aktionsfläche „Platte“, Spiel- und Freizeitfläche „Schildkröte“, angrenzende Garagengrundstücke, Parkplatzflächen sowie die Skateranlage (Jugendaktionsfläche Kantstraße).

 

Herr Richter ergänzt auf Nachfrage von Frau Lange: Es wurden nur kommunale Flächen einbezogen, da Gespräche mit Privateigentümern der Umgebung deutlich machten, dass diese kein Interesse an einem Verkauf hätten.

 

Aktuell erfolge die Vergabe der Leistung, der Zuschlag sei für November 2023 geplant. Ab dem Zuschlag habe das beauftragte Büro dann 3 Monate Zeit zur Bearbeitung. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden weitere Akteure (wie zum Beispiel Anwohner*innen, Stadtteilnetzwerk etc.) eingebunden. Erste Ergebnisse würden dazu, in Abhängigkeit von der Vergabe, voraussichtlich im Februar/März 2024 vorliegen. Dann könne erneut berichtet werden.

 

In der anschließenden Diskussion wird kontrovers über die zu prüfenden Flächen diskutiert. Frau Lange bittet darum bereits vor der Vorstellung der Ergebnisse im März 2024, einen Zwischenbericht im Ausschuss zu erhalten sowie die Ausschussmitglieder in den Prozess miteinzubinden. Herr Werner sagt eine diesbezügliche Abklärung mit dem Planungsbüro zu.